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BB 2023, 384
Grunicke 
BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 24.05.2022, 9 AZR 337/21

Die erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist von dem unternehmensübergreifenden Personaleinsatz innerhalb eines Gemeinschaftsbetriebes abzugrenzen. Der “gemeinschaftliche Betrieb” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Arbeitsgerichte haben einen Beurteilungsspielraum bei der Frage, ob ein solcher vorliegt.

Grunicke, BB 2023, 384

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