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BB 2019, 1779
 
BAG: Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussfristenklausel

Auch wenn nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB eine Leistungsbestimmung erst durch Urteil getroffen werden muss, kann und muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf arbeitgeberseitige Ausübung des Bestimmungsrechts zumindest dem Grunde nach schriftlich geltend machen, um die erste Stufe einer arbeitsvertraglichen Ausschluss-fristenregelung zu wahren (Rn. 17).

BB 2019, 1779

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