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BB 2008, 1169
 
BAG: Keine Arbeitszeitgutschrift bei unzulässiger Arbeitsleistung während Rufbereitschaft

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2007 – 6 AZR 197/07 – wie folgt: Wird ein Arbeitnehmer der DB Netz AG während der Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung herangezogen und besteht infolgedessen für ihn ein Beschäftigungsverbot nach § 5 ArbZG während der im Voraus geplanten Arbeitszeit, hat er keinen Anspruch auf Gutschrift der ausgefallenen Zeit auf seinem gemäß § 5 AZTV-S geführten Arbeitszeitkonto. …

BB 2008, 1169

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