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BB 2009, 1357
 
BAG: Gewerkschaftswerbung per E-Mail

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2009 – 1 AZR 515/08 – wie folgt: Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

BB 2009, 1357

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