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BB 2008, 1897
 
BAG: Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.7.2008 – 10 AZR 386/07 – wie folgt: Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags führen, trägt der von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) in Anspruch genommene Arbeitgeber.

BB 2008, 1897

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