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BB 2008, 2737
 
BAG: Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 16.7.2008 – 7 ABR 13/07 – wie folgt: Die Übernahme eines durch § 78a BetrVG geschützten Auszubildenden ist dem Arbeitgeber nicht allein deshalb unzumutbar, weil er sich entschlossen hat, einen Teil der in seinem Betrieb anfallenden Arbeitsaufgaben künftig Leiharbeitnehmern zu übertragen.

BB 2008, 2737

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