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BB 2009, 1749
 
BAG: Weiterbeschäftigungspflicht – Zwangsvollstreckung

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.4.2009 – 3 AZB 93/08 – wie folgt: Der Vollstreckungsschuldner kann sich gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungsanspruch nicht mit der Begründung wehren, die Beschäftigung sei unmöglich, wenn die dafür maßgeblichen Gründe bereits vor Erlass des zu vollstreckenden Urteils Gegenstand des Erkenntnisverfahrens waren.

BB 2009, 1749

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