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BB 2008, 665
 
BAG: Anhörung bei außerordentlicher Verdachtskündigung

Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.3.2008 – 2 AZR 961/06 –, dass nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden kann. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zu den gegen ihn bestehenden Verdachtsmomenten anhören. …

BB 2008, 665

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