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BB 2008, 1225
 
BAG: AGB-Kontrolle einer doppelten Schriftformklausel

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.5.2008 – 9 AZR 382/07 –, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Im vorliegenden Fall bedürfen nach dem Formulararbeitsvertrag Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform. …

BB 2008, 1225

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