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BM - Berater-Magazin
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BB 2006, 2494
BGH 
Auslegung einer Willenserklärung – Treuhandvertrag (Urteil vom 05.10.2006, III ZR 166/05)

Für die Auslegung einer Willenserklärung sind nur solche Umstände heranzuziehen, die dem Erklärungsempfänger bekannt oder erkennbar waren.

BGH, BB 2006, 2494-2495 (Urteil vom 05.10.2006, III ZR 166/05)

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