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BB 2007, 2475
BGH 
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters – Darlegung des Stammkundenumsatzanteils (Urteil vom 12.09.2007, VIII ZR 194/06)

Der Tankstellenhalter, der einen Handelsvertreterausgleich nach § 89 b HGB beansprucht, darf sich zur Darlegung und zum Beweis des auf Geschäfte mit Stammkunden entfallenden Anteils des Umsatzes und der Provisionseinnahmen (§ 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB) auf geeignete repräsentative Umfragen stützen, soweit er keine zumutbare Möglichkeit hat, die Zahlungsvorgänge an der Tankstelle auszuwerten und den Stammkundenanteil auf dieser Grundlage zu schätzen. …

BGH, BB 2007, 2475-2482 (Urteil vom 12.09.2007, VIII ZR 194/06)

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