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BB 2007, 2702
BGH 
Ausgleichsanspruch des GbR-Gesellschafters entsteht als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses (Urteil vom 15.10.2007, II ZR 136/06)

Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.

BGH, BB 2007, 2702-2704 (Urteil vom 15.10.2007, II ZR 136/06)

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