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BM - Berater-Magazin
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BB 2008, 2591
BGH 
Aufklärungspflicht der Bank über sittenwidrige Überteuerung des zu finanzierenden Anlageobjekts bei Kreditvergabe (Urteil vom 29.04.2008, XI ZR 221/07)

Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.

BGH, BB 2008, 2591-2594 (Urteil vom 29.04.2008, XI ZR 221/07)

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