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BB 2007, 559
LAG Köln 
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Vergütung und neuem Standardarbeitsvertrag (Urteil vom 13.09.2006, 3 Sa 475/06)

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt grundsätzlich auch im Bereich der Vergütung. Er greift immer dann ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt.

LAG Köln, BB 2007, 559 (Urteil vom 13.09.2006, 3 Sa 475/06)

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