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BB 2006, 722
BAG 
Anteilige Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst und Arbeitslosengeld auf den Annahmeverzugslohn (Urteil vom 11.01.2006, 5 AZR 125/05)

Bezieht der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers Arbeitslosengeld und unterlässt er zugleich böswillig einen ihm zumutbaren Erwerb, hat eine proportionale Zuordnung der Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 und 3 KSchG zu erfolgen.

BAG, BB 2006, 722-724 (Urteil vom 11.01.2006, 5 AZR 125/05)

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