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BB 2008, 655
Geuenich 
Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungsosten auf Grundlage einer Honorarvereinbarung (Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04)

Strafverteidigungskosten sind Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.

Geuenich, BB 2008, 655-656 (Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04)

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