Ablehnung des Kindergeldes wegen eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes – keine Änderung des bestandskräftigen Bescheids aufgrund geänderter Rechtsauffassung zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags (Urteil vom 28.06.2006, III R 13/06)
BFH, BB 2006, 2290 (Urteil vom 28.06.2006, III R 13/06)
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