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BB 2007, 1237
BGH 
AG-Verschmelzung mit Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft: Keine Differenzhaftung der Aktionäre bei Überbewertung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers (Urteil vom 12.03.2007, II ZR 302/05)

Bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften im Wege der Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) mit Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft (§ 69 UmwG) trifft die Aktionäre der beteiligten Rechtsträger im Fall einer Überbewertung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers grundsätzlich keine (verschuldensunabhängige) Differenzhaftung.

BGH, BB 2007, 1237-1241 (Urteil vom 12.03.2007, II ZR 302/05)

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