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BB 2008, 1685
 
AG München: Kreditverweigerung als Kündigungsgrund

Das AG München entschied in seinem Urteil vom 27.8.2007 – 231 C 17158/07 –, welches nunmehr rechtskräftig geworden ist, wie folgt: Die Verweigerung eines weiteren Kredits rechtfertigt die Kündigung bestehender Kreditverträge nicht. Soweit der Kunde trotzdem kündigt, hat dieser eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

BB 2008, 1685

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