R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
BM - Berater-Magazin
Header Pfeil
Insgesamt 31833 Treffer     
Relevanz  •  Datum
06.05.2013
Nachrichten
BR: JStG 2013 „neu“ in BT eingebracht

Der Bundesrat hat am 29.4.2013 den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 („neu“), der auf einer Länderinitiative beruht, in den Bundestag eingebracht. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Bundestags vom 29.4.2013 entnehmen. -->

06.05.2013
Nachrichten
EU-Kommission: Grundsätze der Pkw-Besteuerung

Der Überblick über die Grundsätze der Besteuerung von Kraftfahrzeugen nach EU-Recht in der Auslegung durch den Gerichtshof steht nun in 22 Sprachen zur Verfügung, u. a. auch in Deutsch. Weitere Informationen auf der Internetseite der EU-Kommission.

06.05.2013
Nachrichten
BR: Verkürzung der Aufbewahrungspflichten beschlossen

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25.4.2013 einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/13082) auf Empfehlung des

06.05.2013
Nachrichten
BR: Entschließung zu Steueroasen

Die Bundesländer möchten für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und Steuerbetrug bekämpfen. Sie halten es für dringend geboten, „Steueroasen" weltweit trocken zu legen. Mit einer am 3.5.2013 gefassten Entschließung (338/13) fordern sie daher die

06.05.2013
Nachrichten
BR: Gesetzesinitiativen zur Verhinderung von Steuerstraftaten

Der Bundesrat hat am 3.5.2013 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten in den Bundestag einzubringen, der auf einer Initiative der Länder Baden-Württemberg und Hamburg beruht (339/13). Der Entwurf sieht

 
***
06.05.2013
: Steuerliche und bilanzielle Folgen bei Änderungen von Pensionsfondsverträgen

Pensionsfonds sind ein Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Nicht alle steuerlichen Folgen sind geklärt. Im folgenden Beitrag werden insbesondere Fragestellungen erörtert, die sich typischerweise immer erst dann stellen können, wenn erste Auslagerungserfahrungen gesammelt wurden und Änderungen im Pensionsfondsvertrag, welcher der Auslagerung zugrunde liegt, anstehen. Das betrifft z. B. die Frage der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 66 EStG und die Behandlung des Streckungsbetrags gem. § 4e Abs. 3 EStG.

06.05.2013
: Gewaltenteilung - Umgang der Finanzverwaltung mit der Legislative am Beispiel der Cum-ex-Geschäfte

Dividendenausgleichszahlungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 dar. Zugleich wurden diese Zahlungen der Kapitalertragsteuerpflicht gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 3, 44 Abs. 1 S. 3 EStG unterworfen, die vom Kreditinstitut, das für den Veräußerer den Verkaufsauftrag erfüllte, auf Rechnung des Erwerbers abgeführt werden musste. Das Konto des Veräußerers wurde also mit der Dividendenausgleichszahlung und der Kapitalertragsteuer belastet. Mit Wirkung vom 1.1.2012 hat der Gesetzgeber im Rahmen des OAGW-IV-Umsetzungsgesetz die Abzugsverpflichtung vorverlagert. Nunmehr ist das Kreditinstitut zum Abzug verpflichtet, das die Kapitalerträge gutschreibt bzw. auszahlt. Die Finanzverwaltung ließ anordnen, dass Kapitalertragsteuer in Leerverkaufsfällen nicht anzurechnen sei, wenn zwischen Leerverkäufer und Erwerber Absprachen mit wirtschaftlichem Zusammenhang zwischen Kauf und Verkauf getroffen wurden. Sie verlangt vom Anteilseigner dann eine zusätzliche Bescheinigung eine Berufsträgers i. S. d. §§ 3, 3a StBerG bzw. eines Wirtschaftsprüfers, dass derartige Absprachen nicht vorliegen, also kein Missbrauch vorliegt. Dafür existiert, wie der Beitrag darlegt, keine gesetzliche Grundlage, so dass ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip festzustellen ist. Der Beitrag setzt sich auch kritisch mit dem Aussetzungsbeschluss des Hessischen FG vom 8.10.2012 auseinander, das eine derartige Bescheinigung zum Nachweis fordert, dass die Kapitalertragsteuer zuvor erhoben worden ist. Er steht im Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung. Der Grundsatz der Gewaltenteilung wird mehrfach verletzt.