BFH: Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007/2009 und der dazu ergangenen Übergangsvorschrift in § 52 Abs. 59a Satz 9 EStG 2009/2013: Treaty override; Rückwirkungsverbot
1. Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit (hier: des Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft) nach einem Abkommen zur Vermeidung der ...
BFH: Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung
Der BFH hat mit Urteil vom 17.7.2014 - IV R 52/11 - entschieden:
BFH: Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags
Der BFH hat mit Urteil vom 5.6.2014 - VI R 12/12 - entschieden: Nimmt der Steuerpflichtige den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in Anspruch, so ist eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz ...
: Stichtag für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen - Änderung der Rechtsprechung?
Mit Urteil vom 7.5.2014 gab der BFH dem Finanzgericht, das im zweiten Rechtsgang erneut zu entscheiden hat, den Hinweis, dass Stichtag für die Wertermittlung von Aktien der Zeitpunkt des Kaufabschlusses, nicht jedoch der Zeitpunkt des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ist. Nach Auffassung der Verfasserin lässt sich aus diesem Urteil nicht herleiten, dass der BFH für den verbilligten Erwerb von Aktien im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung seine Rechtsprechung geändert hat. Eine Entscheidung darüber mag einem zukünftigen Urteil vorbehalten bleiben.
: Kostenersatz bei zeitlich befristeter internationaler Arbeitnehmerentsendung (Inbound & Outbound)
Mit Urteil vom 10.4.2014 - VI R 11/13 (BFH/NV 2014, 1433), hat der BFH entschieden, dass sich der Kostenersatz bei einer zunächst auf drei Jahre befristeten, nach mehrfachen Verlängerungen dann aber insgesamt fünf Jahre andauernden internationalen Arbeitnehmerentsendung nach den Regelungen des steuerlichen Reisekostenrechts richtet und damit in tatsächlicher Höhe erfolgen kann. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer während seines internationalen Arbeitseinsatzes mit der ausländischen Gesellschaft, bei der er während dieser Zeit tätig wird, einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen hat. Damit hat der BFH gegen die Finanzverwaltung entschieden, nach deren Ansicht der Abschluss eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die steuerliche Beurteilung maßgeblich sein soll. Aus Sicht des entsendenden Unternehmens hat dies unter personalwirtschaftlichen und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten teils erhebliche Auswirkungen. Dass dem BFH aber uneingeschränkt zuzustimmen ist, und zwar sowohl für die vor 2014 geltende Rechtslage als auch ab 2014, soll nachfolgend aufgezeigt werden.
BFH: Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden
Der BFH hat mit Urteil vom 26.6.2014 - VI R 51/13 - entschieden:
BFH: Steuerplicht von Erstattungszinsen
Der BFH hat mit Urteil vom 24.6.2014 - VIII R 29/12 - entschieden:
BFH: Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung
Der BFH hat mit Urteil vom 1.7.2014 - VIII R 53/12 - entschieden: 1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der ...