Bundesregierung: Referentenentwurf des JStG 2010
Die Bundesregierung hat vor Ostern 2010 einen Referentenentwurf für ein JStG 2010 vorgelegt. Die Einzelmaßnahmen haben überwiegend technischen Charakter. Folgende Regelungen sind u. a. vorgesehen: – Vereinfachungen und Korrekturen beim
BFH: 1%-Regelung bei Durchschnittssatz- Besteuerung
Der BFH hat durch Urteil vom 3.2.2010 – IV R 45/ 07 – entschieden: Die Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1%-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen. Volltext
BFH: Verfassungsmäßigkeit der Altersrentenbesteuerung seit 2005
Der BFH hat durch Urteil vom 19.1.2010 – X R 53/ 08 – entschieden: Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz mit Wirkung vom 1.1.2005 ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung
Bundesrat: Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben beschlossen
Der Bundesrat hat am 26.3.2010 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Zum Inhalt vgl. BB 2010, 406. Auf folgende Maßnahmen sei hingewiesen: – Entstehen der Steuer bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für sonstige Leistungen mit Ablauf des
DStV: Umdenken bei ELENA begrüßt
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministers, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis gründlich auf den Prüfstand zu stellen. Unterstützung verdient nach Ansicht des
: Steuern auf stille Reserven vermeiden - durch Reinvestition in einen § 6b-Fonds
Die Veräußerung oder Entnahme betrieblicher Wirtschaftsgüter - z. B. Maschinen, Betriebsgrundstücke oder Gebäude - löst im Regelfall ein Versteuerung stiller Reserven aus. Der Gesetzgeber räumt dem Unternehmer die Möglichkeit ein, Erlöse aus der Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter in solche zu reinvestieren oder - mangels geeignetem Reinvestitionsgut - auf bestimmte Zeit eine Rücklage zu bilden - eine so genannte § 6b/6c-Rücklage. Diese Rücklage kann jedoch nicht auf Dauer bestehen. Kommt es zur Zwangsauflösung, drohen Steuern und Zinsen. Eine Alternative und zugleich attraktive Geldanlage kann die Reinvestition der Rücklage in einen § 6b/6c-Fonds sein. Mit dieser Problematik beschäftigt sich dieser Beitrag. Dabei wird der für den Steuerzahler angenehme Hebeleffekt einer solchen Fondsinvestition deutlich.
: Unternehmensbewertung nach dem BewG i. d. F. des ErbStRG - Anmerkungen zu den Ländererlassen
Auch nach der Veröffentlichung der Ländererlasse vom 25.6.2009 bleiben viele Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Bewertungsrechts offen. Die Ländererlasse werfen zum Teil sogar noch neue Fragen auf. Bei der Bewertung von unternehmerischem Vermögen im Hinblick auf die steuerliche Gestaltung des Übergangs auf die nachfolgenden Generationen bestehen auch nach den gleich lautenden Ländererlassen im Detail erhebliche Unklarheiten, die es zu beseitigen gilt.