BFH: Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur Berufsbezeichnung „Steuerberater“
Der BFH hat mit Urteil vom 23.2.2010 – VII R 24/ 09 – entschieden, dass im Geschäftsverkehr des Steuerberaters der Hinweis auf die zusätzlich erworbene Qualifikation „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung“ unzulässig ist, wenn er als
: FDP-Steuerkonzept ab 2012
Am 13.4.2010 hat die FDP ihr Steuerkonzept vorgelegt, das zu einer Entlastung von ca. 16 Mrd. Euro führen soll.- Der ESt-Tarif soll aus fünf Stufen bestehen:- Grundfreibetrag: 804 Euro (wie bisher)- Eingangssteuersatz 14 % bis zu
FinMin Baden-Württemberg: Einschränkung der Selbstanzeige
Baden-Würrtembergs Finanzminister Ulrich Goll möchte einer Meldung der FTD vom 12.4.2010, 9, die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige einschränken. Wer gezielt Steuern hinterziehe, gehöre bestraft. Damit schließt er sich einer Forderung der
: Zum Erfordernis einer Satzungserlaubnis für Organvergütungen bei steuerbefreiten Berufsverbänden
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF in mehreren Schreiben darauf hingewiesen, dass die Zahlung von pauschalen Vergütungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine ohne ausdrückliche Satzungserlaubnis die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge hat. Ausgelöst durch vereinzelte Hinweise aus der Beraterpraxis ist in der Praxis der Wirtschaftsverbände die Frage aufgekommen, ob die Feststellungen des BMF auch auf Berufsverbände i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG anwendbar sind. Neben der "Steuerschädlichkeit" von Entgeltzuwendungen an Mitglieder der Vereinsvorstände ist es v. a. die Vergütungspraxis zugunsten der Geschäftsführer von Interessenverbänden, die im Fokus der Diskussion steht. Der Beitrag zeigt auf, dass weder Berufsverbände noch die Organgruppe der Verbandsgeschäftsführer (gleich welchem Vereinstyp sie angehören) von den BMF-Schreiben erfasst sind. Unabhängig von den steuerrechtlichen Fragestellungen sind allerdings die zivilrechtlichen Folgen satzungswidriger Organvergütungen zu beachten, auf die ebenfalls eingegangen wird.
: NPO 2.0 - Internetspendenportale, virtuelle Marktplätze und Online-Fördernetzwerke auf dem Prüfstand des Gemeinnützigkeitsrechts
Internetspendenportale können als gemeinnützig einzustufen und ihre Tätigkeiten daher steuerbegünstigt sein. Allerdings vertritt die Finanzverwaltung eine restriktive Auffassung, die aber nach Auffassung der Autoren mit Sinn und Zweck der Vorschriften über die Gemeinnützigkeit nicht zu vereinbaren ist. Sie zeigen Argumente auf, welche die steuerliche Anerkennung als gemeinnützig sicherstellen.
BFH: Voraussetzungen für steuerlich relevantes Treuhandverhältnis
Der BFH hat durch Urteil vom 24.11.2009 – I R 12/09 – entschieden: Sind Aktien Gegenstand eines „Treuhandvertrags“, so sind auf sie entfallende Dividenden nur dann steuerlich dem „Treugeber“ zuzurechnen, wenn dieser sowohl nach den mit dem