EuGH: Asylpolitik: Systemische Schwachstellen können nicht allein deswegen festgestellt werden, weil der zuständige Mitgliedstaat die Überstellungen von Asylbewerbern einseitig aussetzt
EuGH, Urteil vom 19. 12. 2024 – verb. Rs. C-185/24 und C-189/24 [Tudmur[1]]; RL (C-185/24), QS (C-189/24) gegen Bundesrepublik Deutschland; ECLI:EU:C:2024:1036
EuGH: Westsahara: Die Handelsabkommen EU-Marokko von 2019 im Bereich der Fischerei und landwirtschaftlicher Erzeugnisse, denen das Volk der Westsahara nicht zugestimmt hat, ...
.... wurden unter Verstoß gegen die Grundsätze der Selbstbestimmung und der relativen Wirkung von Verträgen geschlossen EuGH (Große Kammer), Urteil vom 4. 10. 2024 – verb. Rs. C-778/21 P und C-798/21 P
EuGH: Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten ist nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 4. 10. 2024 – Rs. C-548/21; CG gegen Bezirkshauptmannschaft Landeck; ECLI:EU:C:2024:830
EuGH: Aufenthaltserlaubnis in der Europäischen Union zu Studienzwecken: Ein Mitgliedstaat kann einen missbräuchlichen Antrag ablehnen, auch wenn er die Richtlinie, in der diese Befugnis vorgesehen ist, nicht korrekt umgesetzt hat
EuGH, Urteil vom 29. 7. 2024 – Rs. C-14/23; XXX gegen Belgischer Staat; ECLI:EU:C:2024:647
EuGH: Das Wolfsjagdverbot in Österreich ist gültig
EuGH (1. Kammer), Urteil vom 11. 7. 2024 – Rs. C-601/22; Umweltverband WWF Österreich, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, Naturschutzbund Österreich, Umweltdachverband, Wiener Tierschutzverein gegen Tiroler Landesregierung; ECLI:EU:C:2024:595
EuGH: Rechtsstaatlichkeit: Der Spruchkörper, der mit einer Rechtssache befasst ist, muss allein über deren Ausgang entscheiden
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 11. 7. 2024 – verb. Rs. C-554/21, C-622/21 und C-727/21; Financijska agencija gegen HANN INVEST d.o.o. (Rs. C-554/21), MINERAL-SEKULINE d.o.o. (Rs. C-622/21) und UDRUGA KHL MEDVEŠČAK ZAGREB (Rs. C-727/21); ECLI:EU:C:2024:594
EuGH: Die Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat steht der Auslieferung des Betroffenen an sein Herkunftsland entgegen
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 18. 6. 2024 – Rs. C-352/22; A. gegen Generalstaatsanwaltschaft Hamm
EuGH: Entscheidung über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft) Anerkennung als Flüchtling: Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft automatisch anzuerkennen
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 19. 6. 2024 – Rs. C-753/22; QY gegen Bundesrepublik Deutschland
EuGH: Staatenlosen palästinensischer Herkunft, die beim UNRWA registriert sind, ist die Flüchtlingseigenschaft grundsätzlich zuzuerkennen, wenn der Schutz oder Beistand des UNRWA als nicht länger gewährt angesehen wird
EuGH, Urteil vom 13. 6. 2024 – Rs. C-563/22; SN, LN gegen Zamestnik-predsedatel na Darzhavna agentsia za bezhantsite; ECLI:EU:C:2024:494