BMWi: Datenschutz in der Cloud: Grundlage für rechtskonforme und wirtschaftliche Nutzung gelegt
Datenschutzbehörden und Vertreter der Wirtschaft haben im Rahmen des Pilotprojekts "Datenschutzzertifizierung für Cloud-Dienste" erstmals gemeinsam Prüfstandards entwickelt, die alle
BKartA: Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA untersagt
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch EDEKA untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt. Mit der Übernahme ...
Deutscher Compliance Preis: Vier Unternehmen ausgezeichnet
Die diesjährigen Preisträger des Deutschen Compliance Preises sind die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), die Entsorgungsbetriebe Lübeck, die Ferro GmbH und die Weilburger Coatings GmbH. Sie
Bundesregierung: Kampf gegen Korruption
Die Umsetzung internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/4350). Laut Begründung besteht Umsetzungsbedarf in Hinblick auf das
Whistleblowing: Ergebnis der Anhörung zum Schutz von Hinweisgebern
Die Frage, ob der Schutz von Hinweisgebern in Deutschland ausreicht, wird von Experten sehr unterschiedlich bewertet. Dies zeigte sich am Montagnachmittag bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss
Whistleblowing: Anhörung zum Schutz von Hinweisgebern
Am kommenden Montag, dem 16. März 2015, führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur gesellschaftlichen Bedeutung des Whistleblowing durch.
EuGH : Verhinderung von Insider-Geschäften verlangt die Offenlegung auch solcher Informationen, deren genauer Kurseinfluss noch nicht bestimmt werden kann
Um Insider-Geschäfte zu verhindern, muss eine Information offengelegt werden, auch wenn ihr Besitzer nicht weiß, welchen genauen Einfluss sie auf den Kurs der Finanzinstrumente haben wird. Andernfalls könnte der Besitzer der Information vorgeben, dass insoweit Unsicherheit bestehe, um zum Nachteil der anderen Marktteilnehmer von ihr zu profitieren. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 11.3.2015 – Rs. C-628/13 (Jean-Bernard Lafonta/Autorité des marchés financiers) entschieden ...