: Europäisches und deutsches Übernahmerecht
<p>Von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Klaus J. Hopt, Hamburg</p>
: Die Mängel des Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission
<p>Von Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf</p>
: DISKUSSIONSBERICHT
<p>Die Diskussion befaßte sich eingangs mit der Frage, ob das Konzernrecht nach dem in Deutschland erreichten Stand als eine gleichwertige Schutzvorkehrung i. S. v. Art. 3 des RL-Vorschlags eine innerstaatliche Regelung über Pflichtangebote ersetzen kann. Während einige Teilnehmer unter Hinweis auf die mittlerweile erreichte Geschlossenheit des deutschen Konzernrechts, die konzernrechtlichen Austrittsrechte sowie den in den §§ 311 ff. …</p>
: Implied Term – auf der Suche nach dem Funktionsäquivalent
<p>Von Martin Schmidt-Kessel, Freiburg i. Br./Brüssel</p>
: Notiziarium zur italienischen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Privatverfahrensrechts für die Jahre 1992 und 1993
<p>Von Rechtsanwalt Jürgen Thieme, M.A. (S.I.U.C.), Referent am Max-Planck-Institut für ausl. und int. Privatrecht, Hamburg, Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg, Hamburg und Zeitz</p>
: Entwicklung und Stand des deutschen und des italienischen Kapitalmarktrechts im Vergleich
<p>Von Rechtsanwalt Andreas Kaiser, Wiesbaden/Frankfurt a. M.</p>
: Das neue belgische Urhebergesetz – eine Jahrhundertreform?
<p>Von Thomas Wachter, München</p>
: Zum neuen Jahrgang
<p>Das Jahr 1997 gibt der Schriftleitung der ZHR doppelten Anlaß zu einem Rückblick auf das Jahr 1897. Am 16. Juli 1897 starb der Begründer dieser Zeitschrift, Levin Goldschmidt (zu ihm sogleich S. 2 f.). Gerade zwei Monate zuvor, am 10. Mai 1897, war das bis heute geltende Handelsgesetzbuch erlassen worden. Der von Goldschmidt immer wieder um eines modernen Handelsrechtsverständnisses willen reklamierten „genetisch“-historischen Rechtsbetrachtung eingedenk wird in dem Doppelheft 1/2 eine Folge von Aufsätzen veröffentlicht, …</p>