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BM - Berater-Magazin
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Relevanz  •  Datum
Kategorie
 
06.05.2024
: LG Darmstadt: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

<p>Soweit die Beklagte darauf in Anspruch genommen wird, es zu unterlassen, als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft tätig zu werden, ist ein Gerichtsstand auch an dem Ort begründet, an dem sich die Beklagte als Vorsitzende des Aufsichtsrats geriert hat.</p>

06.05.2024
: EP: Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

<p>Das Europäische Parlament (EP) hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das das Instrumentarium der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärkt. U. a. ist Folgendes vorgesehen:</p>

06.05.2024
: EP: Sorgfaltspflicht – EP verabschiedet Regeln zu Menschenrechten und Umwelt

<p>Am 24.4.2024 gab das EP endgültig grünes Licht für neue Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, gegen negative Folgen ihrer Tätigkeit für Menschenrechte und Umwelt vorzugehen. U. a. ist Folgendes vorgesehen:</p>

06.05.2024
: BR: Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat

<p>Der Bundesrat (BR) hat in seiner Sitzung am 26.4.2024 das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergänzt die als Digital Services Act (DSA) bekannte Verordnung der EU. Diese ist seit dem 17.2.2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.</p>

06.05.2024
: Versicherungsschutz für Bilanzgarantien in W&I-Policen

<p>Bilanzgarantien werden in W&I-Policen in der Regel zu einem “true and fair view”-Standard (bei testierten Abschlüssen) oder zu einem “do not materially misstate”-Standard (bei nicht testierten Abschlüssen) versichert. Aus einer Accounting-Perspektive sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Aussagen begrenzt, (Schieds-)Gerichte blenden jedoch (soweit ersichtlich) bei der Auslegung des “do not materially misstate”-Standards diese Perspektive komplett aus. …</p>

06.05.2024
: Keine Ergänzung eines beschlussunfähigen Aufsichtsrats (hier: dauerhaft boykottierendes Aufsichtsratsmitglied)

<p>Ein Aufsichtsrat, der wegen eines dauerhaft boykottierenden Aufsichtsratsmitglieds beschlussunfähig ist, kann nicht entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG ergänzt werden.</p>

06.05.2024
: BB-Kommentar

<p>Der Aufsichtsrat kleinerer Aktiengesellschaften besteht in aller Regel aus der gesetzlichen Mindestanzahl von drei Mitgliedern. Korrespondierend zur Mindestanzahl sieht § 108 Abs. 2 S. 3 AktG vor, dass an jeder Beschlussfassung mindestens drei Mitglieder teilnehmen müssen – andernfalls ist der Aufsichtsrat beschlussunfähig. Die Beschlussunfähigkeit tritt unabhängig davon ein, …</p>

06.05.2024
: OLG Bremen: LGA geprüft – Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen bei Werbung mit Prüfzeichen

<p>Ein erhebliches Interesse des Verbrauchers bei Prüfzeichen zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist, besteht nicht nur dann, wenn das Prüfzeichen in der Werbung für ein Produkt hervorgehoben dargestellt wird, sondern auch dann, wenn es lediglich in Form eines einfachen Schriftzugs in den Fließtext der Produktbeschreibung eingebettet wird (Anschluss an BGH, …</p>

06.05.2024
: Im Blickpunkt

<p>Der Steuerpolitik stehen unruhige Zeiten bevor, sollte sich eine aktuelle Berichterstattung (HB vom 30.4.2024) bewahrheiten. Für den Bundeshaushalt fehlen wohl mindestens 25 Mrd. Euro. Rücklagen gibt es im Bundeshaushalt nicht mehr, diese wurden für 2024 aufgebraucht. Was tun ist die große Frage. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat alle Kabinettsmitglieder aufgerufen, …</p>

06.05.2024
: EuGH: Trocknung von Holz und Beheizen von Spargelfeldern mit Wärme aus einem Blockheizkraftwerk, das an eine Biogasanlage angeschlossen ist (Deutsches Vorabentscheidungsersuchen)

<p>Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass es sich um eine einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen als unentgeltliche Zuwendung im Sinne dieser Bestimmung handelt, wenn der Steuerpflichtige von ihm erzeugte Wärme unentgeltlich an andere Steuerpflichtige für deren wirtschaftliche Tätigkeit abgibt, …</p>