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BM - Berater-Magazin
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01.10.2017
: 4. Zu den Voraussetzungen der Berechnung der verringerten Konzessionsabgabe im Rahmen eines Schwachlasttarifs i.S.d. KAV

<p>§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a KAV setzt voraus, dass der Tarif für die Abnahme innerhalb der Schwachlastzeit auch ohne rechnerische Einbeziehung der Konzessionsabgabe einen geringeren Arbeitspreis vorsieht als für die Abnahme in den übrigen Zeiträumen</p>

01.10.2017
: 5. Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Netzbetreibern im Rahmen der Datenveröffentlichung der BNetzA nach § 31 Abs. 1 ARegV

<p>§ 12 EEG 2012 begründet einen Entschädigungsanspruch in Fällen der Drosselung der Einspeisung von Strom wegen eines Netzengpasses aus laufendem Betrieb, nicht aber bei anfänglich beschränkter Einspeisung wegen noch nicht vorhandener Netzkapazitäten.</p>

01.10.2017
: 6. Härtefallregelung des § 12 EEG 12

<p>Die Veröffentlichungsanordnung in § 31 Abs. 1 ARegV ist wegen Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG unwirksam.</p>

01.10.2017
: 7. Anspruch eines Verteilernetzbetreibers auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme, Errichtung einer Kommunikationsinfrastruktur zur Einbindung von Messsystemen [Nur Leitsatz]

<p>Errichtet ein Verteilernetzbetreiber in Ausübung seiner ihm obliegenden Verpflichtungen aus §§ 21b ff. EnWG eine Kommunikationsinfrastruktur zur Einbindung von Messsystemen, handelt es sich um eine Investition in sein Verteilernetz, für die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Investitionsmaßnahme gem. § 23 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 ARegV genehmigt werden kann. Die Regelung in § 5 Abs. …</p>

01.10.2017
: 8. Anwendung der Festlegung BK4-12/656 auf eine genehmigte Investitionsmaßnahme [Nur Leitsatz]

<p>Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die bestandskräftige Festlegung BK4-12/656 nicht aufzuheben, sondern auf die genehmigte Investitionsmaßnahme anzuwenden, ist im Hinblick auf das der Behörde eingeräumte Rücknahmeermessen ermessensfehlerhaft, wenn der Behörde die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach die Vorgabe, im Rahmen der Berechnung der Kapital- und Betriebskosten für Neuanlagen für das erste Jahr der Kostenwirksamkeit den Jahresanfangsbestand der kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens mit Null anzusetzen, …</p>

01.10.2017
: 9. Anspruch eines Netznutzers auf Vereinbarung eines angemessenen Netzentgelts für an einem Standort singulär genutzte Betriebsmittel sowie auf Abrechnung mit der Preisstellung Umspannung von Höchstspannung auf Hochspannung [Nur Leitsätze]

<p>Bei einem Zusammentreffen der Fallgestaltungen nach § 19 Abs. 3 und § 17 Abs. 2a StromNEV erstreckt sich die Fiktionswirkung des § 19 Abs. 3 S. 4 StromNEV auch auf das Vorliegen der gleichen Netz- bzw. Umspannebene im Sinne des § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 3 StromNEV. Für die Bewertung, ob die gegebenenfalls zu poolenden Entnahmestellen auf der gleichen Netz- oder Umspannebene liegen, …</p>

01.10.2017
: 10. Virtuelles Kraftwerk

<p>Ist eine von den Strom-Großhandelspreisen unabhängige, auf – fiktiven – Erzeugungskosten eines virtuellen Steinkohlekraftwerks basierende Preisvereinbarung in einem langfristigen Stromliefervertrag das Ergebnis monatelanger Verhandlungen, haben die Parteien das Risiko von Veränderungen des Marktpreises für Strom jedenfalls solchen Ausmaßes übernommen, wie sie während der Vertragsverhandlungen zu verzeichnen waren. …</p>

01.10.2017
: 11. Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)

<p>§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014 ist anwendbar, wenn gegen die erstmalige Registrierungspflicht einer EEG-Anlage verstoßen wird. Demgegenüber ist § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 nur auf bereits im Anlagenregister registrierte Anlagen anwendbar (Rn. 12 ff.).</p>

01.10.2017
: 12 Inbetriebnahme durch den Hersteller und Anlagenzusammenfassung bei Satelliten-BHKW

<p>§ 19 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 ist auf ab dem 1. Januar 2012 zugebaute, rechtlich eigenständige Satelliten-BHKW auch dann anwendbar, wenn die Vor-Ort-Anlage, über dessen Fermenter das Satelliten-BHKW mit Biogas versorgt wird, vor diesem Datum in Betrieb genommen wurde.</p>

01.10.2017
: 13. Planfeststellung 380 kV-Leitung Ganderkesee – Wehrendorf; Trassenalternative

<p>Auch der gebotene Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen kann dazu führen, dass zumutbare Trassenalternativen im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG nicht gegeben sind.</p>