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BM - Berater-Magazin
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Relevanz  •  Datum
Kategorie
 
02.10.2017
: BB-Kommentar

<p>Darf ein Arbeitgeber verdeckte Überwachungsmaßnahmen wegen eines Tatverdachts nur veranlassen, wenn sich der Verdacht auf mögliche Straftaten des Mitarbeiters bezieht oder genügen auch schwerwiegende Pflichtverletzungen? Erheblich wird diese Frage, wenn der Arbeitnehmer nicht etwa wegen Diebstahls oder Arbeitszeitbetrugs unter Verdacht steht, sondern – wie im vom BAG entschiedenen Fall – wegen einer Konkurrenztätigkeit (ohne strafbaren Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) oder des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraums. …</p>

01.10.2017
: Die Vorboten hoher Bußgelder nach DSGVO

<p>Dr. Philipp KramerChefredakteurDatenschutz-Berater</p>

01.10.2017
: Schweiz: Gericht untersagt Weitergabe von Daten in die USA

<p>Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Daten eines ehemaligen leitenden Angestellten einer Schweizer Bank nicht an US-Behörden übermittelt werden dürfen. Grund hierfür ist der mangelnde Datenschutz und die möglichen nachteiligen Folgen für den Beschäftigten. Die Bank kann kein überwiegendes Interesse an der Weitergabe der Daten geltend machen. Auch ein non-prosecution agreement, …</p>

01.10.2017
: Videoüberwachung in Görlitz

<p>Angesichts einer steigenden Anzahl von Vermögensdelikten in Görlitz wird in den Kriminalitätsschwerpunkten in der Innenstadt künftig eine intelligente Videoüberwachung mit Gesichtserkennung eingesetzt. Grundsätzlich werden die aufgenommenen Daten nach 96 Stunden gelöscht, es sei denn, dass die Informationen für die Verfolgung von Straftaten erforderlich sind.</p>

01.10.2017
: E-Mail-Adresse gegen Pizza

<p>Forscher der US-Universitäten Stanford und Cambridge kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass der Schutz von personenbezogenen Daten keine hohe Priorität genießt. So wurde an einer Universität eine kostenlose Pizza gegen die Preisgabe von E-Mail-Adressen angeboten. Die Mehrheit der insgesamt 3.108 Studenten entschied sich für die Pizza und übermittelte die Informationen.</p>

01.10.2017
: Österreich: Wien fotografiert die Stadt

<p>Ab dem Sommer 2018 wird die Stadt Wien über eine eigene Bilddatenbank verfügen. Aktuell fahren drei Fahrzeuge mit festinstallierten Kameras durch das 4.000 km umfassende Straßennetz der Stadt. Die Daten sollen die Arbeit der Verwaltung effektiver gestalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die aufgenommen Personen vollständig verpixelt, gleiches gilt für die Autokennzeichen.</p>

01.10.2017
: Sicherheitslücke: Softwareupdate für Herzschrittmacher

<p>Mehrere hunderttausend Träger von Herzschrittmachern der Firma Abbott müssen weltweit in Kliniken, um ein Softwareupdate zu erhalten. Die US-amerikanische Lebensmittel- und Arzneinittelbehörde (FDA) hat eine entsprechende Empfehlung veröffentlicht, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen. Betroffen sind Geräte des Herstellers St. Jude Medical. Es kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, …</p>

01.10.2017
: Hoher Schaden durch Cyberattacke

<p>Die dänische Container-Reederei A.P. Moller Maersk hat bekanntgegeben, dass sie mit einem Einnahmenausfall in Höhe von 300 Millionen US Dollar durch die NotPetya-Cyberattacke rechnet. Die operativen Tätigkeiten der Gesellschaften Maersk Line, APM Terminals und Damco wurden negativ beeinflusst. Erst zwei Tage nach dem Angriff konnten wieder Buchungen vorgenommen werden. …</p>

01.10.2017
: Volksbegehren für mehr Videoüberwachung

<p>In Berlin fordert das „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ um den ehemaligen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), den ehemaligen Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) und die Vize-Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Sabine Schumann ein höheres Maß an Videoüberwachung. Das Volksbegehren soll eine Änderung des Berliner Polizeigesetzes erzwingen. …</p>

01.10.2017
: Datenschutz bei Lieferdiensten

<p>Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maya Smoltczyk, prüft zurzeit einige Beschwerden gegen verschiedene Lieferdienste für Lebensmittel. Gegenstand ist im Wesentlichen die Nicht-Löschung des Accounts beziehungsweise die Pflicht zur Vorlage einer Kopie des Identitätsnachweises für die Durchführung der Löschung. Möglicherweise werden demnächst Prüfungen durch verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden durchgeführt. …</p>