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02.10.2017
: BFH: Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag

<p>Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein.</p>

02.10.2017
: BFH: Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

<p>Die Organgesellschaft ist auch unter Geltung einer umwandlungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfiktion nicht “vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen” (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG) in den Organträger finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der Organgesellschaft im Rückwirkungszeitraum (unterjährig) von einem Dritten auf den Organträger übergehen.</p>

02.10.2017
: BFH: Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

<p>Geht das Vermögen eines Organträgers innerhalb der ersten fünf Jahre eines Ergebnisabführungsvertrags auf ein anderes Rechtssubjekt über, steht dies bei ununterbrochener Durchführung des Vertrags der steuerrechtlichen Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft ab diesem Zeitpunkt auch dann nicht entgegen, wenn die Organschaft in den Vorjahren wegen fehlender finanzieller Eingliederung nicht anzuerkennen war.…</p>

02.10.2017
: BFH: Biogasanlage in der Umsatzsteuer

<p>Übergibt ein Landwirt dem Betreiber einer Biogasanlage aufgrund einer zwischen beiden geschlossenen Vereinbarung Biomasse, die im Eigentum des Landwirts verbleibt und lediglich zur Gewinnung von Biogas genutzt wird, so erfüllt die Rückgabe der verbleibenden Pflanzenreste an den Landwirt mangels einer Zuwendung nicht die Voraussetzungen einer Besteuerung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG.</p>

02.10.2017
: FG Düsseldorf: Anteilsvereinigung durch die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als zum Teil steuerbefreiter Vorgang (hier: Grunderwerbsteuer)

<p>Für die Anwendung des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG auch auf Anteilsvereinigungen i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ist maßgebend, dass nur ein Lebenssachverhalt – die freigebige Zuwendung eines Anteils an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft – gegeben ist, der der Schenkungsteuer unterliegt.</p>

02.10.2017
: BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018); Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds

<p>Das BMF hat für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30.6.2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt.</p>

02.10.2017
: BMF: Vorsteuer-Vergütungsverfahren; Änderungen auf Grund der Mantelverordnungen 2014 und 2017

<p>Durch die Mantelverordnungen 2014 und 2017 wurden §§ 60 und 61 der UStDV geändert. Der Unternehmer kann danach in seinen Vergütungsanträgen auch abziehbare Vorsteuerbeträge aufnehmen, die in vorangegangene Vergütungszeiträume des betreffenden Jahres fallen. Darüber hinaus kann der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen für das betreffende Jahr einmalig einen weiteren Vergütungsantrag stellen, …</p>

02.10.2017
: Die Realität des Aktientransfers in Zeiten der Dauerglobalurkunde – Sachgerechtes Verständnis des Zivilrechts als Grundlage zur Vermeidung steuerlicher Irrwege – Teil I

<p>Die Situation der steuerlichen Behandlung von Sachverhalten mit Aktienhandel um den Dividendenstichtag in früheren Veranlagungszeiträumen – auch “Cum-Cum-/Cum-Ex-Thematik” – hat inzwischen für den Rechtsstaat besorgniserregende Ausmaße erreicht. Mit der plakativen, ja populistischen Behauptung, im Umfang von Milliarden oder gar zig-Milliarden Euro sei nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer zweimal oder mehrfach zurückgefordert worden, …</p>

02.10.2017
: Unionsrechtswidrigkeit der französischen Missbrauchsregelung zur Quellensteuerbefreiung

<p>Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in der Fassung der Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 zum einen und Art. 49 AEUV zum anderen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Steuerregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, …</p>

02.10.2017
: BB-Kommentar

<p>Gewinnausschüttungen von EU-Tochtergesellschaften an ihre ausländischen EU-Muttergesellschaften sind nach der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/69/EU, zuletzt geändert durch RL (EU) 2015/121, im Folgenden “MTR”) grundsätzlich quellensteuerbefreit (Art. 5 MTR).</p>