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02.07.2018
: Im Blickpunkt

<p>Die EuGVVO regelt als lex specialis die örtliche Gerichtszuständigkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in der EU. Die EuGVVO ist auch anwendbar bei Klagen aus dem Arbeitsvertrag. Wie im deutschen Recht normiert die EuGVVO den Beklagtengerichtsstand als Regelfall. Für arbeitsvertragliche Klagen gelten jedoch Sondergerichtsstände: Der Arbeitnehmer hat die Wahl, den Arbeitgeber entweder an seinem Wohnsitz/Sitz zu verklagen oder am Gerichtsstand des Arbeitsorts. …</p>

02.07.2018
: EuGH: Gerichtsstand in Arbeitssachen bei Widerklage des Arbeitgebers

<p>Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er in einem Fall wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden dem Arbeitgeber das Recht einräumt, vor dem Gericht, bei dem die von einem Arbeitnehmer erhobene Klage selbst ordnungsgemäß anhängig ist, …</p>

02.07.2018
: BAG: Voraussetzungen des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB

<p>Ein Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG sowie iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass</p>

02.07.2018
: BAG: Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung

<p>§ 241 Abs. 2 BGB verpflichtet den Arbeitgeber nicht, eine zugunsten des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer mit dem Rückkaufswert der Versicherung Verbindlichkeiten tilgen will.</p>

02.07.2018
: BAG: Altersdiskriminierung wegen betrieblicher Altersgrenzen

<p>§ 10 Satz 3 Nr. 4 AGG regelt die Zulässigkeit von Altersgrenzen in den Systemen der betrieblichen Altersversorgung nicht abschließend. Eine durch diese Altersgrenzen bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters kann auch nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG gerechtfertigt sein (Rn. 32).</p>

02.07.2018
: LAG Berlin-Brand.: Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

<p>§ 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB stellt einen Auffangtatbestand dar. Sofern ein Betrieb oder Betriebsteil identitätswahrend beim Erwerber als eigenständiger Betrieb fortbesteht, gelten Betriebsvereinbarungen für den Erwerber als Kollektivnorm weiter. Dies gilt auch für Gesamtbetriebsvereinbarungen.</p>

02.07.2018
: Mindestlohnkommission: Erhöhung des Mindestlohns zum 1.1.2019

<p>Die Mindestlohnkommission hat am 26.6.2018 in ihrem 2. Beschluss die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2019 auf 9,19 Euro festgelegt. Eine zweite Staffelung soll zum 1.1.2020 in Kraft treten und den Mindestlohn um weitere 16 Cent anheben. Die Bundesregierung wird diesen Beschluss per Rechtsverordnung in Kraft setzen.</p>

02.07.2018
: Schluss mit der Angst vor der Scheinselbstständigkeit

<p>“Scheinselbstständigkeit” ist ein Begriff, der den Betrachter zunächst leicht in die Irre führt. Eine Person ist nur dann scheinselbstständig, wenn sie sich als selbstständiger Unternehmer geriert, obwohl sie in Wahrheit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Arbeitsverhältnisses tätig ist. Die Selbstständigkeit besteht also nur “zum Schein”. Oder anders ausgedrückt: Scheinselbstständigkeit ist der Versuch, …</p>

02.07.2018
: Beweislast für institutionellen Rechtsmissbrauch bei Befristungen

<p>Die Gerichte sind wegen § 5 Nr. 1 Buchst. a der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 verpflichtet auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich das Rechtskonstrukt der Befristung von Arbeitnehmern nutzten. Dazu haben sie jeweils eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen.</p>

02.07.2018
: Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb

<p>Ein Arbeitgeber ist berechtigt, die ausschließlich für seine Arbeitnehmerschaft durchgeführte Betriebsratswahl auch dann allein anzufechten, wenn er die Anfechtung darauf stützt, dass ein einheitlicher Betriebsrat für einen mit einem anderen Unternehmen geführten Gemeinschaftsbetrieb hätte gewählt werden müssen. Die Wahl muss nicht von allen an dem behaupteten Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgebern gemeinsam angefochten werden.…</p>