: Hinweis der Schriftleitung
<p>Den in diesem Doppel-Heft veröffentlichten Abhandlungen liegen die Referate zugrunde, die auf dem ZHR-Symposion über Gesellschafts- und Haftungsrecht im Januar 1999 in Glashütten/Taunus gehalten wurden. An dem Symposion nahmen etwa 100 Fachleute aus Kreisen der Wissenschaft, hoher Gerichte, der Anwaltschaft und der Wirtschaft teil. Die ersten beiden Referate untersuchten die Relevanz der „Holzmüller“-Rechtsprechung vor dem Hintergrund des Umwandlungsgesetzes. …</p>
: „Holzmüller 2000“ vor dem Hintergrund des Umwandlungsgesetzes
<p>Von Professor Dr. Detlev Joost, Hamburg</p>
: Die klassische Ausgliederung – ein Opfer des Umwandlungsgesetzes 1994?
<p>Von Notar Professor Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg</p>
: DISKUSSIONSBERICHT
<p>Auf Vorschlag des Diskussionsleiters wurde angesichts des unterschiedlichen Ausgangsverständnisses der beiden Referenten auf eine Untergliederung der Diskussion verzichtet. Gleichwohl konzentrierten sich die Beiträge auf vier Schwerpunkte: einerseits die Frage, ob und wie eine Kompetenz der Hauptversammlung für Strukturentscheidungen zu begründen ist (I.), andererseits die Folgeprobleme, …</p>
: Die Reichweite der Expertenhaftung gegenüber Dritten
<p>Von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris, München</p>
: Das Verhältnis des Internationalen Privatrechts zum Europäischen Gemeinschaftsrecht am Beispiel des Diskriminierungsverbots (Art. 6 EGV), der Niederlassungsfreiheit (Art. 52, 58 EGV) und des Kollisionsrechts der EG-Datenschutzrichtlinie
<p>Von Professor Dr. Georgios Gounalakis und Wolfram Radke, Marburg</p>
: Sprachregulierungen im Vertragsrecht: Europa- und internationalprivatrechtliche Aspekte
<p>Von Noemi Downesund Helmut Heiss</p>
: Der Erfüllungsanspruch des Käufers nach UN-Kaufrecht im Vergleich mit dem deutschen Kaufrecht
<p>Von Rechtsassessor Oliver Vahle, Heidelberg</p>
: Wettbewerbsrecht in Transformationsstaaten am Beispiel der Mongolei
<p>Von Andreas Heinemann und Immanuel Gebhardt</p>
: Unternehmensbegriff und Konzernorganisationsrecht
<p>Von Professor Dr. Peter O. Mülbert, Trier</p>