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BM - Berater-Magazin
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02.10.2017
: BAG: Samstag ist Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 S. 3 und § 6.1 Abs. 2 S. 1 TVöD-K

<p>Der Samstag ist ein Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K). Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte eine Verminderung der Sollarbeitszeit vorgesehen, wenn sie an bestimmten Vorfeiertagen (Heiligabend, …</p>

02.10.2017
: LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von “Mein Kampf”

<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von “Adolf Hitler, Mein Kampf” mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte.</p>

02.10.2017
: EU-Kommission: Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern über faire und berechenbare Arbeitsverträge

<p>Die Europäische Kommission hat erneut Gespräche zur Modernisierung der Arbeitsverträge mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene aufgenommen. Ziel ist es, diese Verträge für alle Arten von Arbeitnehmern fairer und berechenbarer zu machen. Die Initiative ist Teil der europäischen Säule sozialer Rechte.</p>

02.10.2017
: Dynamische Verweisung auf Tarifverträge vs. unternehmerische Freiheit nach Betriebsübergang

<p>Arbeitsrechtlichen Themen kommt in der Post-Merger-Phase von Unternehmenstransaktionen besondere Bedeutung zu. Eines der zentralen Themen bildet hier die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen. Dies ist insbesondere dann schwer umzusetzen, wenn der Veräußerer tarifgebunden ist und arbeitsvertraglich auf diesen Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung verwiesen wird. …</p>

02.10.2017
: Zulässigkeit einer (verdeckten) Überwachungsmaßnahme durch den Einsatz eines Detektivs

<p>Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.</p>

02.10.2017
: BB-Kommentar

<p>Darf ein Arbeitgeber verdeckte Überwachungsmaßnahmen wegen eines Tatverdachts nur veranlassen, wenn sich der Verdacht auf mögliche Straftaten des Mitarbeiters bezieht oder genügen auch schwerwiegende Pflichtverletzungen? Erheblich wird diese Frage, wenn der Arbeitnehmer nicht etwa wegen Diebstahls oder Arbeitszeitbetrugs unter Verdacht steht, sondern – wie im vom BAG entschiedenen Fall – wegen einer Konkurrenztätigkeit (ohne strafbaren Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) oder des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraums. …</p>

01.10.2017
: Die Vorboten hoher Bußgelder nach DSGVO

<p>Dr. Philipp KramerChefredakteurDatenschutz-Berater</p>

01.10.2017
: Schweiz: Gericht untersagt Weitergabe von Daten in die USA

<p>Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Daten eines ehemaligen leitenden Angestellten einer Schweizer Bank nicht an US-Behörden übermittelt werden dürfen. Grund hierfür ist der mangelnde Datenschutz und die möglichen nachteiligen Folgen für den Beschäftigten. Die Bank kann kein überwiegendes Interesse an der Weitergabe der Daten geltend machen. Auch ein non-prosecution agreement, …</p>

01.10.2017
: Videoüberwachung in Görlitz

<p>Angesichts einer steigenden Anzahl von Vermögensdelikten in Görlitz wird in den Kriminalitätsschwerpunkten in der Innenstadt künftig eine intelligente Videoüberwachung mit Gesichtserkennung eingesetzt. Grundsätzlich werden die aufgenommenen Daten nach 96 Stunden gelöscht, es sei denn, dass die Informationen für die Verfolgung von Straftaten erforderlich sind.</p>

01.10.2017
: E-Mail-Adresse gegen Pizza

<p>Forscher der US-Universitäten Stanford und Cambridge kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass der Schutz von personenbezogenen Daten keine hohe Priorität genießt. So wurde an einer Universität eine kostenlose Pizza gegen die Preisgabe von E-Mail-Adressen angeboten. Die Mehrheit der insgesamt 3.108 Studenten entschied sich für die Pizza und übermittelte die Informationen.</p>