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29.04.2024
: GmbH i. L. und gewillkürte Prozessstandschaft

<p>Zur Berechtigung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, abgetretene Ansprüche auf Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG aF in gewillkürter Prozessstandschaft einzuklagen.</p>

29.04.2024
: BB-Kommentar

<p>Der II. Zivilsenat des BGH hat mit dem hier vorab gedruckten Versäumnisurteil vom 17.10.2023 – II ZR 72/22 entschieden, dass eine GmbH in Liquidation (GmbH i. L.) berechtigt ist, abgetretene Ansprüche auf Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 S. 1 GmbHG a. F. in gewillkürter Prozessstandschaft einzuklagen. Darüber hinaus hat der Senat in seinen Hinweisen für das weitere Verfahren befunden, …</p>

29.04.2024
: beA – Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses

<p>a) Für die Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses in Form eines strukturierten Datensatzes per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist es erforderlich, dass aufseiten des die Zustellung empfangenden Rechtsanwalts die Nachricht geöffnet sowie mit einer entsprechenden Eingabe ein Empfangsbekenntnis erstellt, das Datum des Erhalts des Dokuments eingegeben und das so generierte Empfangsbekenntnis versendet wird. …</p>

29.04.2024
: Im Blickpunkt

<p>Eine interessante Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke (Drs. 20/11084) hat die Bundesregierung erreicht. Sie beschäftigt sich mit der Frage der Sicherstellung eines gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs im Hinblick auf die Tätigkeit des BZSt. …</p>

29.04.2024
: EuGH: Elektronisch gelieferte Gutscheine – Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine – Guthabenkarten oder Gutscheincodes, die für den Erwerb digitaler Inhalte bestimmt und mit einer Länderkennung versehen sind, die die fraglichen digitalen Inhalte nur in dem betreffenden Mitgliedstaat zugänglich macht (Vorabentscheidungsersuchen Deutschland)

<p>Art. 30a und Art. 30b Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 geänderten Fassung sind wie folgt auszulegen:</p>

29.04.2024
: BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

<p>Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen.</p>

29.04.2024
: BFH: Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes an den Gewerbesteuermessbescheid

<p>NV: Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 35b Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind der “Gewerbeertrag” im Sinne des § 6 GewStG und der abziehbare Fehlbetrag nach § 10a Satz 1 GewStG. Dies gilt auch im Fall einer geänderten rechtlichen Zurechnung des vortragsfähigen Fehlbetrags (Bestätigung der Rechtsprechung).</p>

29.04.2024
: BFH: Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 S. 1 UStG

<p>Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.02.2017 – V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760). Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs.…</p>

29.04.2024
: BFH: Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers; Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR

<p>Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie981 Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden.</p>

29.04.2024
: BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffs

<p>NV: Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff.</p>