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BM - Berater-Magazin
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26.05.2025
: Regierung nach Start schon unter Druck

<p>Lange ist der neue Bundesfinanzminister noch nicht im Amt und schon muss er schlechte Nachrichten verdauen. Nach neuesten Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung wird der Staat in den Jahren 2025 bis 2029 wohl 81,2 Mrd. Euro Steuern weniger einnehmen, als bei der Herbstschätzung prognostiziert. Gingen die Schätzer damals für 2026 noch von 1 025 Mrd. Euro Steuereinnahmen aus, …</p>

26.05.2025
: Im Blickpunkt

<p>Die Europäische Kommission (vgl. PM vom 15.5.2025) ist vorläufig zur Auffassung gelangt, dass TikTok der Verpflichtung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) nicht nachkommt, ein sog. Repository für Werbung zu veröffentlichen. Sie hat das Unternehmen davon in Kenntnis gesetzt. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für technologische Souveränität, …</p>

26.05.2025
: EuGH: Werbeaussage mit Hinweis auf bestimmte Zahlungsmodalität als “Angebot zur Verkaufsförderung” (Bonprix)

<p>Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (“Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr”) ist dahin auszulegen, dass eine Werbeaussage auf der Website eines im Onlinehandel tätigen Unternehmens, …</p>

26.05.2025
: BGH: Zeitnahe Nachreichung einer nach § 17 Abs. 2 S. 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers

<p>Die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers kann auch nachgereicht werden, sofern dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt unabhängig davon, ob die nachgereichte Schlussbilanz im Zeitpunkt der Anmeldung bereits erstellt war.</p>

26.05.2025
: BGH: Keine Wiedereinsetzung von Amts wegen

<p>Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, wenn die Partei ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, die Wiedereinsetzung werde nicht beantragt, und daran nach einem Hinweis des Gerichts festhält.</p>

26.05.2025
: BGH: Fortsetzung einer zur Auseinandersetzung des Vermögens einer aufgelösten GbR angeordneten Teilungsversteigerung eines Grundstücks

<p>Die zur Auseinandersetzung des Vermögens einer aufgelösten GbR angeordnete Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist jedenfalls dann fortzusetzen, wenn der Auflösungsgrund vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts am 1. Januar 2024 eingetreten und der Antrag auf Teilungsversteigerung vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.</p>

26.05.2025
: BGH: Glaubhaftmachungsanforderungen bei Wiedereinsetzungsantrag

<p>Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (BGH, Beschluss vom 6. September 2023 – IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 11 mwN). Der Vortrag, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, …</p>

26.05.2025
: BGH: beA – Zur Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument nach § 130d S. 2, 3 ZPO

<p>Für die Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO) der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument nach § 130d Satz 2, 3 ZPO bedarf es zunächst einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die dargelegten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, …</p>

26.05.2025
: BGH: Keine Anwendung der Grundsätze über rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten (hier: Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch Leasinggeber nach Insolvenzverfahrens-Eröffnung)

<p>Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten.</p>

26.05.2025
: BGH: Erfüllungsort für Rückabwicklung bei Widerruf eines mit Kaufvertrag i. S. v. § 358 BGB verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags

<p>a) Der Widerruf eines mit einem Kaufvertrag im Sinne von § 358 BGB verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags führt nicht dazu, dass alle Ansprüche auf Rückabwicklung an demselben Ort zu erfüllen sind.</p>