EuGH: Der Gerichtshof präzisiert den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter denen die zuständige Justizbehörde die Vollstreckung einer als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung aussetzen kann
Der EuGH (4. Kammer) hat mit Urteil vom 16. 2. 2023 – Rs. C-393/21; Lufthansa Technik AERO Alzey GmbH, Beteiligte: Arik Air Limited u. a.; ECLI:EU:C:2023:104 – entschieden: