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BM - Berater-Magazin
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22.11.2010
: Konsolidierung von Leasingobjektgesellschaften nach BilMoG und E-DRS 26: nun Mehrfach- statt Nichtkonsolidierung?

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich weit reichende Neuerungen bei der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften nach HGB. Neben den formalrechtlichen Kriterien des § 290 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB (Control-Konzept) steht das Kriterium der wirtschaftlichen Beherrschung (§ 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ohne eine spezifische Rangfolge im Gesetzestext. Dabei kann es zu einem Konkurrenzverhältnis kommen. Die Problematik taucht insbesondere bei der Konsolidierung von Leasingobjektgesellschaften auf und hat hohe Praxisrelevanz, da es insbesondere bei mittelständischen Unternehmen durch die mögliche Beherrschung einer Objektgesellschaft überhaupt erst zur Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses kommen kann. Der nachfolgende Beitrag plädiert gegen ein mehrfaches Mutter-Tochter-Verhältnis, wie es der am 22.10.2010 veröffentlichte Standardentwurf "Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" (E-DRS 26) vorsieht.

22.11.2010
: Konsolidierungskreis, Mehr-MütterBeziehungen und formale Stimm-rechtsmehrheiten nach E-DRS 26

Am 22.10.2010 hat der Deutsche Standardisierungsrat den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards "Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" (E-DRS 26) veröffentlicht. Mit der Neufassung des § 290 HGB im Rahmen des BilMoG wurden das Konzept der einheitlichen Leitung und das Beteiligungserfordernis aufgegeben zu Gunsten des Konzepts der möglichen Beherrschung; damit wird der Konsolidierungskreis auch auf sog. Zweckgesellschaften erweitert. Ziel des E-DRS 26 ist die Konkretisierung der erweiterten gesetzlichen Vorschriften und damit die Klärung bestehender Zweifelsfragen zu deren Anwendung. Der Entwurf kann bis zum 6.12.2010 kommentiert werden. Im nachfolgenden Beitrag wird der E-DRS 26 kritisch gewürdigt.

15.11.2010
: Zur Anwendung der IFRS in der Praxis - Erfahrungen aus dem Enforcement

Von vielen Seiten wird an den IFRS Kritik geübt. Einerseits wird kritisiert, dass sie erhebliche Ermessensspielräume beinhalten, die den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Vergleichbarkeit erschweren; zum anderen wird auf die Komplexität und Kompliziertheit der Standards hingewiesen. Auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) geht in ihren Tätigkeitsberichten darauf ein und fordert angesichts der hohen Quote festgestellter Fehler Vereinfachungen ein (vgl. bspw. FAZ, 2.7.2010, 16; BB 2010, 1777). Im nachfolgenden Beitrag werden Erfahrungen aus dem Enforcement dargelegt, wie in der Praxis mit Ermessenspielräumen umgegangen wird und wo andere Schwierigkeiten auftreten; Grundlage dafür sind vor allem die Fehlerfeststellungen und Hinweise der DPR. Damit zeigt Mayer-Wegelin auf, worauf seiner Ansicht nach bei der Anwendung der IFRS zu achten ist und wo aus seiner Sicht Vereinfachungen erforderlich sind.