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BM - Berater-Magazin
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31.01.2011
: Rechtsschutz im Enforcement-Verfahren* Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 21.10.2010 auf einem Seminar des Deutschen Aktieninstituts gehalten hat.

Die Zahl der Unternehmen, bei denen die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Enforcement-Verfahren Fehler feststellt, ist beträchtlich. Daher gewinnt die Frage an Bedeutung, welcher Rechtsschutz den betroffenen Unternehmen zusteht, die mit einer Fehlerfeststellung der DPR bzw. der BaFin nicht einverstanden sind. Weil Widerspruch und Beschwerde im Enforcement-Verfahren keine aufschiebende Wirkung haben, droht diesen Unternehmen die Gefahr, von der DPR bzw. der BaFin festgestellte Rechnungslegungsfehler unverzüglich veröffentlichen zu müssen, bevor gerichtlich geklärt ist, ob tatsächlich ein Rechnungslegungsfehler vorliegt. Der nachfolgende Beitrag behandelt den Rechtsschutz im Enforcement-Verfahren unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Zweifelsfragen des vorläufigen Rechtsschutzes. Er richtet sich an diejenigen, die in börsennotierten Unternehmen und als Berater mit Fragen der Rechnungslegung und der Betreuung von Enforcement-Verfahren befasst sind.

24.01.2011
: Praktische Anwendungsfragen für die Bewertung bei Funktionsverlagerungen nach dem neuen BMF-Schreiben

Im Oktober 2010 hat die Finanzverwaltung die Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung verabschiedet und ausführlich Kriterien für die Ermittlung des hypothetischen Fremdvergleichs dargestellt. Damit hat die Finanzverwaltung ihre Interpretation und Auslegung noch offener Fragen im Rahmen der Funktionsverlagerungsbesteuerung dokumentiert. Insbesondere wird die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten im grenzüberschreitenden Geschäftsbetrieb hervorgehoben. Im nachfolgenden Beitrag zeigen die Autoren auf, mit welchen Überlegungen der Steuerpflichtige eine Bewertung bei einer Funktionsverlagerung erstellen sollte, wo mögliche Grenzen liegen und welche Interpretationsspielräume bestehen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Kriterien für die Bewertung inkonsistent sind und mit betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen nicht immer übereinstimmen, so dass erheblicher Diskussionsbedarf mit der Finanzverwaltung entstehen könne.

17.01.2011
: "Voraussichtlich dauernde Wertminderung" bei börsennotierten Wertpapieren - Update zu BB 2008, 546 ff.

Das Merkmal der voraussichtlich dauernden Wertminderung hat seit seiner Einführung zu erheblichen Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung geführt (vgl. dazu schon Schlotter, BB 2008, 546 ff.). Die Rechtsprechung behilft sich mit einer fallgruppenspezifischen Auslegung. Dabei sind in den einzelnen Fallgruppen bis heute wichtige Fragen offen geblieben. Das FG Münster hat nun in zwei Urteilen zu bislang offenen Fragen im Zusammenhang mit börsennotierten Wertpapieren Stellung genommen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Thesen des FG auseinander. In beiden Verfahren wurde Revision eingelegt (I R 83/10, I R 89/10), so dass eine zeitnahe höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen zu erwarten ist.