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BM - Berater-Magazin
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07.03.2011
: Besonderheiten der Behandlung von Altersteilzeitvereinbarungen nach BilMoG

Altersteilzeitvereinbarungen stellen eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge dar. Gleichzeitig erlauben sie den Unternehmen eine vergleichsweise flexible und gegenüber den langfristigen Pensionsverpflichtungen kurzfristige Möglichkeit der Personalanpassung. Die Neufassung der Bilanzierungsvorschriften durch das BilMoG betrifft auch die Altersteilzeitvereinbarungen. Obwohl diese als den Pensionsverpflichtungen vergleichbare Verpflichtungen anzusehen sind, ergeben sich in der Praxis Besonderheiten, die bei der Bewertung und Bilanzierung dieser Verpflichtungen zu beachten sind. Der nachfolgende Beitrag greift ausgewählte Praxisprobleme auf und verdeutlicht die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung von Altersteilzeitvereinbarungen nach BilMoG.

28.02.2011
: Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten nach dem BilMoG

Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde mit Änderung von § 254 HGB erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in Form bilanzieller Bewertungseinheiten geschaffen und damit die bisher anerkannte Bilanzierungspraxis kodifiziert. Dazu hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 23.7.2010 IDW ERS HFA 35 verabschiedet. In Schrifttum und Fachgremien wird insbesondere die Frage nach dem Verpflichtungsgrad von § 254 HGB diskutiert (hierzu im "Betriebs-Berater" bereits Lüdenbach/Freiberg, BB 2010, 2683 f.). Es besteht Uneinigkeit darüber, ob und inwieweit das innerbetriebliche Risikomanagement Eingang in die bilanzielle Abbildung nach deutschem Bilanzrecht finden soll. Die Verfasser sprechen sich für die Pflicht zur Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten nach § 254 HGB und damit für die bilanzielle Berücksichtigung der Risikomanagementpraxis aus.

21.02.2011
: Analyse und Optimierung der betrieblichen Altersversorgung im Vorfeld einer Unternehmensveräußerung

Bei einem Verkauf von Unternehmen oder Betrieben/Betriebsteilen können die betrieblichen Versorgungsverpflichtungen eine erhebliche Rolle spielen. Neben der absoluten Höhe der Pensionsverpflichtungen werden von möglichen Käufern oft auch bilanziell unberücksichtigte Risiken sowie Administrationsaufwendungen adressiert. Dies hat unmittelbare Folgen für den erzielbaren Verkaufserlös, da die Pensionsverpflichtungen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten in der Regel direkt vom Kaufpreis abgezogen werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei vorbereitenden Maßnahmen auf eine Unternehmensveräußerung auch standardmäßig eine Prüfung der Versorgungsverpflichtungen vorzunehmen. So können Aspekte der Versorgungspläne, die sich negativ auf Verkaufsverhandlungen auswirken, ggf. im Vorfeld bereinigt werden. Dies wird häufig im verfügbaren Zeitrahmen nicht vollständig erreichbar sein. Daher wird der Schwerpunkt auf Maßnahmen liegen, die die Verhandlungen mit einem potenziellen Käufer möglichst vereinfachen. Im nachfolgenden Beitrag stellen die Autoren hierfür geeignete Handlungsalternativen dar.

14.02.2011
: Bilanzierungsfragen beim negativen Geschäftswert im Falle des Share Deal

Ein in der unternehmerischen Praxis immer wieder auftauchendes Problem ist die Bewertung von derivativen Geschäftswerten. In den letzten Jahren trat dabei vermehrt auch der Fall des negativen Geschäftswerts auf, bei dem Unternehmen zu einem niedrigen Preis veräußert werden und der Erwerber eine Zuzahlung für die erworbene Beteiligung erhält. Während diese Konstellation beim Beteiligungserwerb von Personengesellschaften bereits Mitte der neunziger Jahre in Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literatur ausgiebig thematisiert wurde, fehlt eine solche Auseinandersetzung für den Fall des Beteiligungserwerbs bei Kapitalgesellschaften weitgehend. Insbesondere bei der Folgebewertung besteht Klärungsbedarf. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der vorliegenden Rechtsprechung sowie Literatur auseinander und greift insbesondere vom BFH offengelassene Probleme bei der Erst- und Folgebewertung der Zuzahlung bei ausschließlicher Beteiligung von Kapitalgesellschaften auf. Der Fokus liegt dabei auf der Erwerberseite der Beteiligung.

07.02.2011
: Auswirkungen der geplanten internationalen Leasingbilanzierung auf Kennzahlen und Financial Covenants

Der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben im August 2010 den Exposure Draft "Leases" (ED/2010/9) veröffentlicht. Hauptziel der Reform der Leasingbilanzierung ist es, künftig sämtliche Miet- und Leasingverhältnisse bilanziell gleich zu behandeln und nicht mehr zwischen Operate und Finance Lease zu unterscheiden. Abgesehen von den organisatorischen Herausforderungen und dem zu erwartenden Umsetzungsaufwand ergeben sich aus den geplanten Änderungen vor allem negative Auswirkungen auf wesentliche Abschlusskennzahlen. Eine ausführliche Darstellung der neuen Bilanzierungsregeln für Miet- und Leasingverhältnisse nach ED/2010/9 findet sich bei Lorenz, BB 2010, 2557 ff. Der nachfolgende Beitrag verdeutlicht die Auswirkungen der geänderten Leasingbilanzierung auf Kennzahlen und bestimmte Financial Covenants. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie sich bei einer Ballung von zeitgleich endenden Miet- und Leasingverträgen die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen Financial Coventants erhöhen kann. Aufgrund der mitunter großen Bedeutung der Einhaltung bestimmter Kennzahlen und Financial Covenants bedarf es gemäß Zeyer einer frühzeitigen Analyse bestehender Miet- und Leasingverträge sowie einer vorausschauenden Planung der Laufzeiten von Miet- und Leasingverhältnissen.