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BM - Berater-Magazin
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07.03.2016
: Umsatz nach IFRS 15: nur, in welcher Höhe?

IFRS 15, Umsatz aus Verträgen mit Kunden, enthält zahlreiche neue Vorschriften zur Bestimmung des Transaktionspreises und zur Abbildung von Vertragsmodifikationen. Der nachfolgende Beitrag analysiert die (oftmals im Standard selbst nicht trennscharfe) Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Prinzipien. Auswirkungen der neuen Vorschriften sind insbes. zu erwarten, wenn Teile der geschuldeten Leistung am Vertragsbeginn, Teile zeitraumbezogen während der Vertragslaufzeit erbracht werden.

29.02.2016
: Bildung und Auflösung von Kapitalrücklagen bei bestehenden Gewinnabführungsverträgen

Im Schrifttum ist die Frage, wie Zuzahlungen in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bei bestehenden Gewinnabführungsverträgen an den Erbringer der Zuzahlung zurückgezahlt werden können, nach wie vor strittig. Die Frage ist von großer praktischer Bedeutung, weil sie sich auf die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnabführung bzw. der Verlustübernahme auswirkt. Bei nicht ordnungsgemäßer Ermittlung des abzuführenden Gewinns bzw. des zu übernehmenden Verlusts droht auch bei ordnungsgemäßer Feststellung des Jahresabschlusses weiterhin die Inanspruchnahme der jeweils verpflichteten Partei. Darüber hinaus droht die ertragsteuerliche Organschaft zu scheitern. Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob für die Abführung von aufgelösten vertraglichen Kapitalrücklagen eine gesetzliche Grundlage und auch eine praktische Notwendigkeit bestehen.

22.02.2016
: Ausweis unentgeltlicher Sachleistungen an Arbeitnehmer in der GuV im Lichte des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Es ist in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis weit verbreitet, Sachleistungen an Arbeitnehmer als Personalaufwand i. H.  der steuerlichen Sachbezugswerte zu erfassen. Dies erfordert zugleich eine neutralisierende Ertragsbuchung. Eine derartige Bilanzierungspraxis wirft die Frage auf, ob dieser Ertrag als Umsatzerlös i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB zu behandeln ist. Während dies bislang nach wohl überwiegender Ansicht unzulässig war, hat die Neudefinition der Umsatzerlöse durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hierüber eine Diskussion entfacht. Der Verf. zeigt auf, dass - wie bisher - ein Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vorzuziehen ist.

22.02.2016
: Bilanzierung des qualifizierten Rangrücktritts

Die jüngsten Urteile des BGH und des BFH zum qualifizierten Rangrücktritt haben die insolvenzrechtliche Problematik im Überschuldungsstatus geklärt und die steuerliche Behandlung zumindest teilweise gelöst. Sie werfen aber Grundsatzfragen in der Handels- und Steuerbilanz auf: Kann es in der Handelsbilanz - wie von der h. M. angenommen - bei einer Passivierung als Fremdkapital verbleiben oder ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausweis unter einem Eigenkapitalposten geboten? Kann in der Steuerbilanz eine grundsätzlich als Gesellschaftereinlage qualifizierte Leistung, wie vom BFH angenommen, je nach Werthaltigkeit in eine erfolgsneutrale Einlage und einen erfolgswirksamen Ertrag aufgespalten werden? Diesen Fragen wird in dem nachfolgenden Beitrag nachgegangen.

15.02.2016
: IFRS 16 - der neue Leasingstandard und seine Auswirkungen auf Unternehmen

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat nach langen Diskussionen den neuen International Financial Reporting Standard (IFRS) zu Leasingvereinbarungen verabschiedet. Anzuwenden sind die Vorschriften von IFRS 16 für ab dem 1.1.2019 beginnende Geschäftsjahre. Die Umsetzung der neuen Vorgaben wird die nach IFRS bilanzierenden Unternehmen vor umfangreiche fachliche, prozess- und systemseitige Herausforderungen stellen. Der nachfolgende Beitrag gibt zunächst einen ersten Überblick über die neuen Vorschriften. Anschließend werden wesentliche Auswirkungen auf die nach IFRS bilanzierenden Unternehmen dargestellt.

08.02.2016
: Sanktionierung von Verstößen gegen prüfungsbezogene Aufsichtsratspflichten nach dem AReG-RegE

Die EU-Abschlussprüferreform aus dem Jahre 2014 erfordert - wenn auch eher abstrakt - die Sanktionierung von Verstößen gegen die neue EU-Gesetzgebung. Der Regierungsentwurf (RegE) eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG), der am 16.12.2015 vom Bundeskabinett zur Umsetzung der EU-Reform beschlossen wurde (vgl. dazu auch Blöink/Wolter, BB 2016, 107 ff.), präsentiert nunmehr ein umfassendes Konzept, wie ein solches Sanktionssystem für Verstöße gegen die prüfungsbezogenen Pflichten von Aufsichtsrats- bzw. Prüfungsausschussmitgliedern bei Unternehmen des öffentlichen Interesses aussehen soll. Im Regelfall sollen mittels Ordnungswidrigkeiten solche Verstöße von den zuständigen Behörden - dem Bundesamt für Justiz und der BaFin - sanktioniert werden. Das Strafrecht kommt bei besonders gravierenden Verstößen mit Freiheitstrafen bis zu einem Jahr, Geldstrafen oder Berufsverboten bis zu fünf Jahren zum Tragen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die diesbezüglichen Vorschriften des AReG-RegE und gibt Anregungen im Hinblick auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben.

01.02.2016
: Bilanzielle Behandlung von Carve-Out-Transaktionen beim Veräußerer

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Kapitalmarkttransaktionen, dem Verkauf von Geschäftsbereichen sowie insbes. der Optimierung von Konzernorganisationen (s. aktuelle Beispiele wie EON, RWE, Siemens etc.) spielen Carve-Out und Combined Financial Statements in der Bilanzierungspraxis eine immer wichtigere Rolle. Der nachfolgende Beitrag analysiert die spezifischen Situationen und Gründe für die Aufstellung von Carve-Out-Financial-Statements sowie die mit der Erstellung dieser Financial Statements einhergehenden wesentlichen Bilanzierungsaspekte für den Veräußerer. Zudem thematisiert er die rechtlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen für die Erstellung von Carve-Out-Abschlüssen nach Handelsrecht, IFRS und US-GAAP. Besonderes Augenmerk wird dabei neben der Darstellung der bilanzierungsbezogenen Praxisprobleme, die typischerweise bei der Erstellung von Carve-Out-Abschlüssen auftreten, auf die Erarbeitung von Gestaltungsmöglichkeiten und die Darstellung von wesentlichen Ermessensspielräumen bei der Allokation von Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen gerichtet.