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BM - Berater-Magazin
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19.06.2008
: Pensionsverpflichtungen bei Mitgliedschaft in einer Zusatzversorgungskasse: Bilanzierung nach HGB, IFRS und BilMoG-Entwürfen

Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, bleibt das Passivierungswahlrecht für mittelbare Pensionsverpflichtungen in Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB nach dem Regierungsentwurf v. 21.5.2008 eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufrechterhalten. Die Regelung betrifft unmittelbar die Abwicklung der Versorgung über umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Diensts. Zum öffentlichen Dienst zählen nicht nur Kommunen/Gebietskörperschaften, sondern bspw. auch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, in Landesträgerschaft stehende Universitäten oder kommunale Energieversorger, Sparkassen, Krankenhäuser/Kliniken, Flughäfen, Messen etc. Die Frage, ob angesichts bestehender Deckungslücken eine passivierungspflichtige Verbindlichkeit besteht, wird von Wirtschaftsprüfern, Beratern und von den betroffenen Mitgliedsunternehmen seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst das Finanzierungssystem der Zusatzversorgung und die gegenwärtige Bilanzierungspraxis nach HGB und IFRS beschrieben. Darauf folgend wird der häufige Nichtausweis der Verpflichtung vor dem Hintergrund der im Referenten-/Regierungsentwurf zum BilMoG enthaltenen Regelungen und aktueller Reformbestrebungen in der internationalen Rechnungslegung kritisch hinterfragt. Der Beitrag enthält Beispiele für eine mögliche Bewertung der dem Mitglied anteilig zuzurechnenden Unterdeckung sowie Praxistipps für vorzunehmende Anhangangaben.

12.06.2008
: Geplante Neuregelungen der Bilanzansatzwahlrechte durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Der Beitrag geht der Frage nach, ob und wie sich durch die vorgesehenen Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die Bilanzansatzwahlrechte im deutschen Handelsbilanzrecht ändern werden. Dabei wird auch - soweit wie möglich - ein Bezug zum deutschen Steuerrecht und zum internationalen Bilanzrecht hergestellt. Grundlage dieses Beitrags ist der Regierungsentwurf des BilMoG, wie er mit Datum vom 21.5.2008 vorgelegt wurde. Sofern der Regierungsentwurf für die angesprochenen Themenkreise Übergangsvorschriften enthält, wird auch auf diese Problematik eingegangen.

05.06.2008
: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfs gegenüber dem Referentenentwurf

Am 21.5.2008 hat die Bundesregierung nach einem halben Jahr der Diskussion des Referentenentwurfs den Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den Weg gebracht. Der nunmehr vorliegende Regierungsentwurf (BilMoG-RegE) weist im Vergleich zum Referentenentwurf vom 8.11.2007 (BilMoG-RefE) in einigen Bereichen wesentliche Änderungern auf. Zülch/Hoffmann geben im nachfolgenden Beitrag einen ersten Überblick über die Unterschiede zwischen BilMoG-RefE und BilMoG-RegE. Der Fokus liegt dabei auf den Änderungen der Bilanzierungsvorschriften, da die Änderungen in den Bereichen Abschlussprüfung und Corporate Governance im wesentlichen redaktioneller Natur sind bzw. klarstellenden Charakter haben.