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BM - Berater-Magazin
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17.01.2011
: Im Blickpunkt: Rechtsanwalt und Steuerberater als Mediator

Der Entwurf des "Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" wurde am 12.1.2011 von der Bundesregierung verabschiedet. Es setzt die "Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21.5.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen" (EU-Mediationsrichtlinie) in deutsches Recht um (abrufbar unter www.bmj.bund.de). Kernstück ist das Mediationsgesetz (MediationsG), mit dem erstmals die außergerichtliche Streitbeilegung mittels Mediation, aber auch die gerichtsnahe Mediation sowie die richterliche Mediation gesetzlich geregelt werden sollen. Nachfolgend sind die Auswirkungen dieses Gesetzes aus Sicht des rechts- und steuerberatenden Berufs dargestellt.

17.01.2011
: Im Blickpunkt: Rechtsanwalt und Steuerberater als Mediator

Mit dem Gesetzentwurf eines Mediationsgesetzes verfolgt die Bundesregierung u. a. das Ziel, die Mediation im Bewusstsein der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern (Gesetzentwurf S. 16). Für viele Rechtsanwälte ist Mediation bereits heute Teil ihrer Praxis. Berufsrechtliche Regelungen ordnen Mediation als anwaltliche Tätigkeit ein. Den Parteien bietet die anwaltliche Mediation eine Alternative zum Rechtsstreit. Der anwaltliche Vermittler ist mit konträren Auffassungen und ihren Hintergründen aus seiner Tätigkeit als Interessenvertreter vertraut. Daher kann er erforschen, wo Bewegungsspielraum besteht und wo die Grenzen liegen. Dabei wird er den Besonderheiten Rechnung tragen, die sich aus der Rolle als neutraler Vermittler ergeben.

10.01.2011
: Im Blickpunkt: Verschwiegenheitspflicht vs. datenschutzrechtliches Auskunftsverlangen

Das KG Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20.8.2010 - 1 Ws (B) 51/07 - entschieden, dass ein Rechtsanwalt aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht berechtigt oder gar verpflichtet ist, dem Datenschutzbeauftragten auf Grundlage des BDSG Auskunft darüber zu erteilen, wie er in den Besitz mandatsbezogener Unterlagen gekommen ist. Winkler arbeitet das Problem heraus und zeigt auf, in welchem Spannungsverhältnis sich Rechtsanwälte im Hinblick auf den Datenschutz bewegen.