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BM - Berater-Magazin
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23.05.2011
: Veranstaltungsübersicht 2/2011

Ein Mal pro Quartal informieren wir Sie über wesentliche Jahreskongresse sowie überwiegend universitäre Veranstaltungen zu den Kernthemen der vier BB-Ressorts. Der gesonderte BB-Veranstaltungskalender hält Sie darüber hinaus über wichtige Seminare überwiegend kommerzieller Anbieter ebenfalls ein Mal pro Quartal auf dem Laufenden. Der nächste BB-Veranstaltungskalender wird Heft 35/2011 des BB beigelegt. Alle Veranstaltungen können Sie im Übrigen auch unter www.betriebs-berater.de abrufen.

16.05.2011
: Im Blickpunkt: Anwaltsmarketing

Natürlich ist es als Anwalt im Hinblick auf die Akquise neuer Mandanten ideal, ein Alleinstellungsmerkmal zu finden: am Markt oder innerhalb einer größeren Kanzlei. Doch nur wenige Anwälte schaffen das, denn zu sehr ähneln sich die Beratungsleistungen in den unterschiedlichen Rechtsgebieten einander. Einen Ausweg bieten Auf- und Ausbau "strategischer Erfolgspositionen" (SEP). Mit diesem Beitrag versuchen die Autoren, das Grundlagenmodell von C. Pümpin auf den beratenden Anwalt zu übertragen. Egal ob Einzelanwalt oder Anwalt in einer Sozietät (Partner oder Associate): Die Entwicklung solcher SEP ausgehend vom typischen Akquisepotential des Marktes für anwaltliche Dienstleistungen ist möglich und für den erfolgreichen Marktauftritt strategisch einsetzbar.

09.05.2011
: Im Blickpunkt: Personalentwicklung in Kanzleien

Für Großkanzleien wird es schwerer, ihren Personalbedarf an hochqualifizierten Juristen zu decken. Die Absolventenzahlen sinken und damit die Zahl geeigneter Bewerber. Auch die Loyalität der Mitarbeiter sinkt tendenziell. Viele sehen eine langfristige Karriereperspektive zunehmend skeptischer. Die Kanzleien müssen gegensteuern, aber weder Recruiting noch Bindung von Mitarbeitern können nach dem Gießkannenprinzip gelingen. Erfolg versprechen persönliche Bindung und individuelle Förderung der (potenziellen) Mitarbeiter. Dies stellt die Personalentwicklung in den Kanzleien vor neue Aufgaben. Sie muss früher beginnen und sich stärker an den individuellen Bedürfnissen orientieren.

02.05.2011
: Im Blickpunkt: § 8a WPO-Studiengänge

§ 8a WPO-Studiengänge bereiten auf das Wirtschaftsprüfungsexamen vor und müssen deshalb die Inhalte des Wirtschaftsprüfungsexamens in der gesamten Breite vermitteln. Diese sind in § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) festgelegt und wurden zuletzt am 1.1.2008 durch den IDW/WPK-Arbeitskreis "Reform des Wirtschaftsprüfungsexamens" konkretisiert. Durch die Akkreditierung nach § 8a WPO werden die im Studiengang erbrachten Leistungen in den Bereichen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht auf die betreffenden drei Klausuren des WP-Examens angerechnet. Die Absolventen eines § 8a WPO-Studiums sind berechtigt, in den nächsten Prüfungstermin zu gehen, ohne die insgesamt erforderliche Praxiszeit von drei Jahren nachweisen zu müssen. Laut WPK (www.wpk.de) gibt es bislang fünf Studiengänge dieser Art in Deutschland. In BB 38/2010, VI, wurde bereits der Mannheimer Master of Accounting & Taxation vorgestellt; in BB 4/2011 konnten Sie Einzelheiten über den Master Audit & Tax an der Hochschule Fresenius in Köln nachlesen. In diesem Heft erhalten Sie Informationen zu den § 8a WPO-Studiengängen in Münster/Osnabrück und in Pforzheim. Der Masterstudiengang Auditing an der FH Mainz wird in einem der kommenden Hefte vorgestellt.

02.05.2011
: Im Blickpunkt: § 8a WPO-Studiengänge

§ 8a WPO-Studiengänge bereiten auf das Wirtschaftsprüfungsexamen vor und müssen deshalb die Inhalte des Wirtschaftsprüfungsexamens in der gesamten Breite vermitteln. Diese sind in § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) festgelegt und wurden zuletzt am 1.1.2008 durch den IDW/WPK-Arbeitskreis "Reform des Wirtschaftsprüfungsexamens" konkretisiert. Durch die Akkreditierung nach § 8a WPO werden die im Studiengang erbrachten Leistungen in den Bereichen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht auf die betreffenden drei Klausuren des WP-Examens angerechnet. Die Absolventen eines § 8a WPO-Studiums sind berechtigt, in den nächsten Prüfungstermin zu gehen, ohne die insgesamt erforderliche Praxiszeit von drei Jahren nachweisen zu müssen. Laut WPK (www.wpk.de) gibt es bislang fünf Studiengänge dieser Art in Deutschland. In BB 38/2010, VI, wurde bereits der Mannheimer Master of Accounting & Taxation vorgestellt; in BB 4/2011 konnten Sie Einzelheiten über den Master Audit & Tax an der Hochschule Fresenius in Köln nachlesen. In diesem Heft erhalten Sie Informationen zu den § 8a WPO-Studiengängen in Münster/Osnabrück und in Pforzheim. Der Masterstudiengang Auditing an der FH Mainz wird in einem der kommenden Hefte vorgestellt.

11.04.2011
: Im Blickpunkt: Vereinbare Tätigkeiten

Steuerberater sind aufgrund ihrer betriebswirtschaftlichen Expertise sowie der im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit erworbenen besonderen Kenntnisse des betreuten Unternehmens in besonderem Maße für die Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten bei den von ihnen beratenen Unternehmen prädestiniert. Die Übernahme einer solchen Aufsichtsratstätigkeit ist berufsrechtlich grundsätzlich zulässig. Jedoch können sich aus der Doppelrolle des Steuerberaters als Berater und Aufsichtsrat Probleme ergeben. Grenzen für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats resultieren dabei aus dem Berufs-, dem Bilanz- und dem Gesellschaftsrecht. Werden diese Grenzen überschritten, kann die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats die Honoraransprüche aus der sonstigen Beratungstätigkeit gefährden.

04.04.2011
: Im Blickpunkt: Die Auswirkungen des RegE-ESUG auf die Tätigkeit der Insolvenzverwalter

Am 23.2.2011 wurde der Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" vom Bundeskabinett beschlossen. Der Verfasser betrachtet nachfolgend die ihm wesentlich erscheinenden - mithin keinesfalls alle - Bestimmungen des Entwurfs auf die zu erwartenden Auswirkungen der Insolvenzverwaltungspraxis.

28.03.2011
: Im Blickpunkt: Berufsbegleitender § 8a-Masterstudiengang für Wirtschaftsprüfer von Big Four und IDW

Die vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC, KPMG, Ernst & Young und Deloitte - die sog. Big Four - werden in Ergänzung ihrer eigenen Ausbildungsprogramme gemeinsam mit Hochschulen einen berufsbegleitenden Masterstudiengang für angehende Wirtschaftsprüfer (WP) anbieten (vgl. dazu schon BB 2010, 3073). Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) vermittelt dieses Ausbildungsangebot insbesondere für die mittelständischen Praxen. Die Studienorte liegen im Norden, Westen, Südwesten und in der Mitte Deutschlands. Im Folgenden soll der geplante Studiengang kurz vorgestellt werden.