BAG: Leiharbeitnehmer zählen im Entleiherbetrieb
Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen. Nach § 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats nach der Anzahl der im
BAG: Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
1. Die reine „Zwei-Komponenten-Lehre“, nach der zu den „konstitutiven Merkmalen der Betriebszugehörigkeit einerseits ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber, andererseits die tatsächliche Eingliederung des Arbeitnehmers in dessen
BAG: Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 7.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A) - wie folgt: Wird eine Prozesspartei von einer juristischen Person als Prozessvertreter vertreten, können die für sie handlungsberechtigten Personen kraft Gesetzes vom Richteramt
BAG: Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang
Das BAG hat in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 5 AZR 778/11 - wie folgt entschieden: Die Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung (§ 4c TV ERA-APF) ist Bestandteil der tariflichen Vergütung und wird den monatlichen Entgeltperioden zugerechnet. Die
BAG: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht - Kündigung
Das BAG hat in seinem Urteil vom 6.9.2012 - 2 AZR 270/11 - wie folgt entschieden: Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen
BAG: Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.10.2012 - 4 AZR 48/11 - wie folgt: An den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Arbeitgeber nur gebunden, wenn er durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk oder eine eigene
: Bestandsaufnahme zur Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG
Das BAG hat sich seit Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bereits mehrfach mit der Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG befasst. Die jüngste Entscheidung im Fall Kücük vom 18.7.2012 (BAG, 18.7.2012 - 7 AZR 443/09, BB 2013, 189 m. BB-Komm. C. Schmid) besitzt eine prominente Historie: Angefangen hatte das Verfahren von Frau Kücük, die beim Land Nordrhein-Westfalen wegen diverser Vertretungen auf der Grundlage von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Zeit vom 2.7.1996 bis zum 31.12.2007 in der Justizverwaltung beschäftigt war, am 28.5.2008 vor dem Arbeitsgericht. Nachdem das BAG in dritter Instanz am 17.11.2010 den EuGH um Klärung der Zulässigkeit von Kettenvertretungsbefristungen anrief, hat der EuGH am 26.1.2012 die grundsätzliche Zulässigkeit von Kettenbefristungen erklärt, aber das BAG aufgefordert, im Rahmen der Befristungskontrolle die Grenzen des Rechtsmissbrauchs zu beachten. Für den Kücük-Fall hat das BAG am 18.7.2012 diese Grenze als überschritten angesehen. Vor diesem Hintergrund ist es Zeit, Bilanz für die Vertretungsbefristung zu ziehen. Dieser Beitrag würdigt daher die bisherige Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG und nimmt weitere aktuell problematische Fragen zur Vertretungsbefristung in den Blick.