: Je sorgfältiger, desto eher ist es Arbeit
4 Minuten und 15 Sekunden braucht ein Krankenpfleger jeden Tag, um sich im Krankenhaus die Dienstkleidung an- und auszuziehen und sich die Hände zu desinfizieren. Das BAG sollte am 18.5.2011 (5 AZR 181/10) klären, ob das bereits Arbeitszeit und damit vergütungspflichtig ist. Eine Entscheidung, die für viele Branchen mit besonderen Kleider- und Hygienevorschriften bedeutsam gewesen wäre und deren Antwort vorerst offen bleibt. Aus prozessualen Gründen hat das BAG in der Sache nicht entschieden.
BAG: Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - teilweise Erwerbsunfähigkeit - Klagefrist für Bedingungskontrollklage - dynamische Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge - Inhaltskontrolle
Das BAG hat mit Urteil vom 23.7.2014 - 7 AZR 771/12 - entschieden:
BAG: Bezahlte Freistellung - Pflege erkrankter Kinder - TVöD
Das BAG hat mit Urteil vom 5.8.2014 - 9 AZR 878/12 - entschieden:
LAG Schleswig-Holstein: Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 3.7.2014 – 5 Sa 27/14 – entschieden:
BAG: Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF
Das BAG hat mit Urteil vom 8.5.2014 - 6 AZR 578/12 - entschieden:
BAG: Abfindung nach § 1a KSchG
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.7.2008 - 2 AZR 209/07 - wie folgt: Die Regelung des § 1a KSchG etabliert keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Sie steht einer Auslegung