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BM - Berater-Magazin
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Relevanz  •  Datum
01.01.1970
: Arbeitgeber doch keine Diensteanbieter im Sinne des TKG?

Zur kontrovers diskutierten und bisher nicht höchstrichterlich entschiedenen Frage, ob Arbeitgeber, die die private Nutzung eines dienstlichen E-Mail-Accounts gestatten, im Sinne des Telekommunikationsgesetzes Diensteanbieter sind, hat nunmehr das LAG Berlin-Brandenburg mit seiner Entscheidung vom 16.2.2011 (4 Sa 2132/10 - vgl. S. 2298 im aktuellen Heft) Stellung bezogen. Nach dieser Entscheidung können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts gestatten, ohne dass sie in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes fallen. Dies hat zur Folge, dass sie insoweit weder den Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses aus § 88 TKG unterliegen noch die Verwirklichung des Straftatbestands des § 206 StGB droht. Das LAG Berlin-Brandenburg widerspricht damit der Befürchtung der verbreiteten Praxis, durch die Gestattung der privaten Nutzung eines dienstlichen E-Mail-Accounts den Vorgaben des Telekommunikationsrechts und den damit verbundenen besonderen Datenschutzbestimmungen zu unterfallen.

01.01.1970
: Lotsenstreiks sollen keine Flugausfälle verursachen?

Fluggesellschaften, denen durch die Ankündigungen von Streikmaßnahmen der Fluglotsen Buchungsausfälle und Verspätungskosten entstanden sind, stehen keine Schadenersatzansprüche gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zu. Die (nicht rechtskräftige) Entscheidung des ArbG Frankfurt a. M. vom 16.8.2012 (12 Ca 8341/11), die sich insoweit an das kurz zuvor ergangene Urteil der 10. Kammer (ArbG Frankfurt vom 27.3.2012 - 10 Ca 3468/11) anlehnt, ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung kaum in Einklang zu bringen. Um zu verhindern, dass das Recht am Gewerbebetrieb zu einem allgemeinen deliktischem Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufert, verlangt der BGH seit Langem, dass sich der schadenersatzbegründende Eingriff irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet (BGH vom 10.12.2002 - VI ZR 171/02, vgl. zu streikähnlichen Aktionen auch BGH vom 16.6.1977). Diese Betriebsbezogenheit kann sich insbesondere aus der Tendenz des Eingriffs ergeben, insbesondere aus der Willensrichtung des Verletzers (BGH vom 16.6.1977 - III ZR 179/75). Das BAG sieht dies bei Arbeitskampfmaßnahmen nicht anders (BAG vom 21.6.1988 - 1 AZR 653/86).

01.01.1970
: Je sorgfältiger, desto eher ist es Arbeit

4 Minuten und 15 Sekunden braucht ein Krankenpfleger jeden Tag, um sich im Krankenhaus die Dienstkleidung an- und auszuziehen und sich die Hände zu desinfizieren. Das BAG sollte am 18.5.2011 (5 AZR 181/10) klären, ob das bereits Arbeitszeit und damit vergütungspflichtig ist. Eine Entscheidung, die für viele Branchen mit besonderen Kleider- und Hygienevorschriften bedeutsam gewesen wäre und deren Antwort vorerst offen bleibt. Aus prozessualen Gründen hat das BAG in der Sache nicht entschieden.

30.11.-0001
Nachrichten
BAG: Bezahlte Freistellung - Pflege erkrankter Kinder - TVöD

Das BAG hat mit Urteil vom 5.8.2014 - 9 AZR 878/12 - entschieden:

30.11.-0001
Nachrichten
LAG Schleswig-Holstein: Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers

Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 3.7.2014 – 5 Sa 27/14 – entschieden:

30.11.-0001
Nachrichten
06.10.0000
Nachrichten
BAG: Abfindung nach § 1a KSchG

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.7.2008 - 2 AZR 209/07 - wie folgt: Die Regelung des § 1a KSchG etabliert keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Sie steht einer Auslegung