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BM - Berater-Magazin
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Relevanz  •  Datum
01.01.1970
: Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt?

Kaum jemals zuvor ist eine BAG-Entscheidung (20.5.2010 - 6 AZR 319/09) von zahlreichen Arbeitgebern und -nehmern mit solch einer Spannung erwartet worden. Und kaum jemals zuvor waren Überraschung, Erleichterung, Verzweiflung und Sorge größer. Zahlreiche Arbeitgeber und -nehmer, weil alle betroffen sind, bei denen eine Überleitung vom alten ins neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes stattgefunden hat. Dies sind nicht nur der öffentliche Dienst im engeren Sinne, sondern z. B. auch privatisierte Einrichtungen (ÖPNV, Stadtwerke, Krankenhäuser), Kammern, Museen oder wissenschaftliche Institute.

01.01.1970
: Zeitarbeit: Tarif(un)fähigkeit der CGZP

Mit Spannung wurde in der Zeitarbeitsbranche die Entscheidung des ArbG Berlin zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) erwartet. Nachdem das BAG am 14.12.2010 bereits festgestellt hatte, dass die CGZP gegenwartsbezogen nicht tariffähig ist und folglich keine Tarifverträge (mehr) abschließen kann, musste sich das ArbG Berlin mit der Frage auseinandersetzen, ob die Tarifgemeinschaft in der Vergangenheit, nämlich zum 29.11.2004, 19.6.2006 und 9.7.2008, tariffähig war (Az. 29 BV 13947/10).

01.01.1970
: Contractual Trust Arrangements im Betriebsübergang

Contractual Trust Arrangements (CTAs) werden zur (zusätzlichen) Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche von Arbeitnehmern und Betriebsrentnern und zugleich zur Gestaltung der Handelsbilanz genutzt. Grundlage des CTA ist ein Treuhandvertrag zwischen Arbeitgeber und Treuhänder, der für den Fall der Insolvenz bestimmte Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer und Betriebsrentner vorsieht. CTAs sind bei der betrieblichen Altersversorgung heute zwar nichts Neues mehr; woran es aber bisher fehlt, ist eine echte "Feuerprobe" - glücklicherweise, muss man wohl sagen, zeigt sich die volle Funktionsfähigkeit eines CTA doch erst in der Insolvenz des Unternehmens.