: Pfandbons - kein Ende in Sicht
Die Entscheidung des BAG vom 10.6.2010 (2 AZR 541/09 - "Emmely") hat viel Beachtung erfahren. Bekanntlich hat das BAG die außerordentliche Kündigung einer Kassiererin wegen unberechtigten Einreichens von Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro für unwirksam erklärt. Vor allem die beanstandungsfreie langjährige Betriebszugehörigkeit und der damit erarbeitete Vorrat an Vertrauen ("Vertrauenskapital") führten dazu, dass die Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitgebers ausfiel. Das LAG Berlin-Brandenburg hat diese Rechtsprechungslinie bald darauf fortgeführt und für den Fall eines Schadens von 166,00 Euro durch betrügerische Einreichung einer Scheinrechnung ebenfalls die Kündigung für unwirksam erklärt.
: Neues zu Altersdiskriminierung und Sozialplanabfindung
Sozialpläne enthalten häufig Formeln, die eine Steigerung der Abfindung anhand des Alters und der Betriebszugehörigkeit vorsehen. Die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist gem. § 10 S. 3 Nr. 6 AGG grds. zulässig, soweit die wesentlich vom Alter abhängenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt erkennbar berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung von Sozialplänen stellt sich dabei die Frage, wie konkret die Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestimmt werden müssen. Dürfen die Betriebsparteien unterstellen, dass ältere Arbeitnehmer schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben oder müssen sie - ggfls. anhand aktueller Arbeitsmarktdaten - die Chancen der einzelnen Arbeitnehmer konkret bestimmen? Seit dem Urteil des BAG vom 12.4.2011 (1 AZR 764/09) gibt es mehr Rechtssicherheit. Das BAG bestätigt, dass die Betriebsparteien bei der Bestimmung der Arbeitsmarktchancen typisierend davon ausgehen dürfen, dass ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt größere Schwierigkeiten haben. Im konkreten Fall durften die Betriebsparteien ohne Auswertung der Arbeitsmarktdaten unterstellen, dass die Arbeitsmarktchancen der über 40-jährigen Arbeitnehmer typischerweise schlechter sind als die der 30-39-jährigen.
: BEM auch vor betriebsbedingter Kündigung erforderlich
Bisher haben sich die Gerichte immer mit der Frage beschäftigt, ob eine krankheitsbedingte Kündigung wegen der Nichtdurchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX) unwirksam ist.