BAG: Geltungsbereich des Tarifvertrages - persönlicher Geltungsbereich
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.9.2012 - 4 AZR 782/10 - wie folgt: Die Tätigkeit eines Geld- und Werttransporteurs für einen in Bremen gelegenen Betrieb, die dort jeweils täglich beginnt und endet, unterfällt hinsichtlich der innerhalb der
BAG: Widerruf einer Versorgungszusage - Treuebruch - Rechtsmissbrauch - Erschleichen der Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.11.2012 - 3 AZR 444/10 - wie folgt: Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen grober Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kommt nur in Betracht, wenn die Berufung des Arbeitnehmers auf das
: Die örtliche Versetzung des GmbH-Geschäftsführers und AG-Vorstands
Können ein GmbH-Geschäftsführer oder ein AG-Vorstand örtlich versetzt werden? Eine praxisrelevante und scheinbar einfache Frage, deren Beantwortung rechtlich allerdings schwierig ist.
: Betriebsübergang durch Übernahme von Personal
Ein Betriebsübergang kann auch durch die Übernahme durch Personal erfolgen. Für Arbeitsrichter stellt sich oft die Frage, wie viele Mitarbeiter konkret weiterbeschäftigt werden müssen, um einen Betriebsübergang zu bewirken. Rechtsberater sollten wissen, wie viele Mitarbeiter noch "gefahrlos" angestellt werden können, ohne dass ein Betriebsübergang riskiert wird. Diesen Fragen geht der vorliegende Beitrag durch eine Auswertung der jüngeren Rechtsprechung nach. Dabei soll ausgeklammert werden, dass die Übernahme von Personal in aller Regel nur ein Teilaspekt des Gesamtbildes ist. Häufig liegen weitere Indizien für einen Betriebsübergang vor, wie etwa der Erwerb von Maschinen oder sonstigen Betriebsmitteln, die Weiternutzung von Räumen, Patenten oder Marken oder der Einstieg in laufende Kundenbeziehungen. Der klassische Fall eines Betriebsübergangs ist der, dass der Erwerber die wesentlichen Betriebsmittel vom bisherigen Betriebsinhaber übernimmt, und als Folge die dazugehörigen Arbeitnehmer auf den Erwerber übergehen. Entscheidend ist, dass der neue Rechtsträger eine wirtschaftliche Einheit übernimmt und unter Wahrung der Identität fortführt. Nach der Klarenberg-Entscheidung des EuGH (vom 12.2.2009 - C-466/07 - Klarenberg, BB 2009, 1133) genügt es, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit beim Erwerber zwar nicht vollständig bewahrt, aber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält. Es muss ihm so ermöglicht werden, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (dem EuGH folgend nun auch BAG, z. B. Urteil vom 7.4.2011 - 8 AZR 730/09, BB 2012, 258).
BAG: Betriebsratswahl – Tarifvertrag über vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen
Eine auf der Grundlage eines unwirksamen Tarifvertrags durchgeführte Betriebsratswahl ist anfechtbar. Unwirksam ist ein Tarifvertrag, der vom Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen bestimmt, ohne den hierfür