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BM - Berater-Magazin
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Relevanz  •  Datum
01.01.1970
: Geschäftsführer - kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Mit Urteil vom 11.10.2010 lehnte der BGH - entgegen der Auffassung der Vorinstanz - den Anspruch eines ehemaligen (weil abberufenen) Geschäftsführers auf Weiterbeschäftigung in einer "seiner früheren Tätigkeit ähnlichen leitenden Stellung" ab (II ZR 266/08, <bblink>BBL2010-2755-1</bblink>). Der Dienstvertrag eines Geschäftsführers einer GmbH habe regelmäßig nur die Beschäftigung als Geschäftsführer zum Inhalt. Tätigkeiten unterhalb der Organebene seien typischerweise nicht vereinbart - und der abberufene Geschäftsführer könne sie deshalb auch nicht verlangen.

01.01.1970
: Aus für Schattenbelegschaften durch Leiharbeit?

Leiharbeit wird vielfach jahrelang und in erheblichem Umfang genutzt, da die Unternehmen oft zahlengetrieben Personal abbauen müssen, ohne weniger Arbeitskräftebedarf zu haben. Auf diese Weise sind vielerorts richtige "Schattenbelegschaften" entstanden. Die Arbeitsgerichte machen hierbei offensichtlich nicht länger mit.

01.01.1970
: Betriebsübergang im betriebsmittelgeprägten Betrieb

Bei dem Übergang eines betriebsmittelgeprägten Betriebes kommt der Übernahme von Betriebsmitteln, d. h. dem Übergang der Nutzungsmöglichkeit dieser Betriebsmittel, im Rahmen der Gesamtabwägung ein wesentliches Gewicht zu. Der bisherige Betriebsinhaber muss die Nutzung der Betriebsmittel im Betrieb einstellen und der Erwerber die Betriebsmittel tatsächlich nutzen, um einen Betriebsübergang annehmen zu können. Seit dem EuGH-Urteil "Güney-Görres" hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung geändert und das zusätzliche Kriterium der "eigenwirtschaftlichen Nutzung" der Betriebsmittel in mehreren Entscheidungen aufgegeben. Auch in dem Urteil vom 27.9.2012 - 8 AZR 826/11 stellt das BAG lediglich auf die "tatsächliche" Nutzung der Betriebsmittel durch den Erwerber ab. Diese ist aber zugleich Mindestvoraussetzung: Durch den Abschluss eines "Alleinvertriebs- und Kooperationsvertrages", mit dem der Erwerber sich zur Übernahme des Vertriebs für die im Betrieb hergestellten Produkte verpflichtet, wird keine Betriebsmittelübernahme ausgelöst. So entschied das BAG in seinem o. g. Urteil, zu dem bislang nur die Pressemitteilung verfügbar ist.

01.01.1970
: Diskriminierung durch Kündigung

Immer häufiger hat sich das BAG mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Kündigung auch im Lichte einer vorliegenden Diskriminierung zu betrachten ist und einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG auslösen kann. Hierzu hat das BAG am 12.12.2013 (8 AZR 838/12) eine für die betriebliche Praxis äußerst relevante Entscheidung getroffen: Bislang war höchstrichterlich entschieden, dass der Ausspruch einer Kündigung gegenüber einer Schwangeren nicht per se einen Entschädigungsanspruch nach sich zieht (Urteil vom 17.10.2013 - 8 AZR 742/12).

01.01.1970
: Altersdiskriminierung - ein Brandherd jagt den nächsten

Der EuGH hat in einem Urteil vom 8.9.2011 (C 297/10 und C 298/10 - BBL2011-2419-1) entschieden, dass ein Vergütungssystem, bei dem Arbeitnehmer nach Alter gestaffelt vergütet werden, altersdiskriminierend ist. Die Entscheidung ist zwar zu einer Norm des inzwischen durch den TVöD abgelösten BAT ergangen. Sie ist jedoch aufgrund der Ausführungen zu den Grundsätzen der Altersdiskriminierung von allgemeiner Bedeutung: Ein möglicherweise höherer finanzieller Bedarf älterer Mitarbeiter stellt kein legitimes Ziel für eine Benachteiligung wegen des Alters dar, so das Gericht. Auch könne man nicht bei der Gestaltung von Regelungen generell von einem höheren Lebensalter auf eine höhere Berufserfahrung schließen (die im Übrigen nach dem EuGH aber zu recht als legitimes Ziel einer Ungleichbehandlung angesehen wird).

01.01.1970
: Compliance - Löschpflicht für Homepage und News-Blog

Aufbewahrungs- und Löschpflichten sind Teil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. In einem ständigen Überwachungsprozess muss sich das Unternehmen systematisch mit den Lösch- und Aufbewahrungspflichten auseinandersetzen. Dabei streiten meist zwei grundsätzlich unterschiedliche Grundsätze miteinander. Der "Discovery-Grundsatz" aus dem amerikanischen Zivilrecht besagt beispielsweise, dass Parteien eines Rechtsstreits Informationen des Gegners anfordern dürfen, um im Fall einer Anklage dessen Position besser einschätzen zu können. Damit besteht zumindest für Unternehmen mit amerikanischen Beziehungen die Pflicht, auf Anfrage den punktuellen Zugriff auf Daten sicherzustellen. Damit müssten sie vor einem amerikanischen Gericht eventuell Informationen vorlegen, die ihnen selbst schaden können. Gleichzeitig besteht aber nach deutschem Recht (vgl. u. a. § 35 Abs. 2 BDSG) die entgegengesetzte Pflicht, nicht mehr erforderliche Daten zu löschen.